Ein Mann wurde wegen dem Handel mit Bitcoins angeklagt und in zweiter Instanz freigesprochen: Der Bitcoin ist kein Finanzinstrument. Daher braucht man für den Handel mit ihnen auch keine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).
![© Wit Olszewsk - shutterstock.com Notebook mit Bitcoin-Kurs. Auf der Tastatur liegen Bitcoins.](/fileadmin/import/direct/shutterstock_738985111.jpg)
Der Angeklagte betreibt eine Homepage, auf der Käufer und Verkäufer mit Bitcoins handeln können. Dafür muss ein Benutzerkonto angelegt und ein Guthaben auf dieses Konto eingezahlt werden. Dieses Guthaben kann dann zum Erwerb von Bitcoins genutzt werden, die wiederum von anderen Nutzern stammen und auf deren Accounts eingestellt wurden.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn wegen einer fehlenden Erlaubnis zum Handel mit Finanzinstrumenten am 29. Februar 2016 zu einer Geldstrafe. Im Berufungsverfahren wurde er nun vom Landgericht freigesprochen. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft erfolglos Revision beim Kammergericht Berlin ein.
Kommentar schreiben