Nach Schlappe vor OLG Köln: Drohen Ermittlungen gegen IDO-Verband?

Veröffentlicht: 16.11.2018
imgAktualisierung: 16.11.2018
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.11.2018
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Nach der Klagerücknahme im Prozess gegen Vera Dietrich droht der Hauptgeschäftsführerin des IDO-Verbandes nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.


Der für seine Massenabmahnungen bekannte IDO-Verband hat Anfang des Monats in der zweiten Runde vor dem Oberlandesgericht Köln eine Schlappe gegen die Bonner Händlerin Vera Dietrich einstecken müssen. Das Ganze könnte jetzt noch in eine dritte Runde gehen.

Geschäftsfrau kreuzt die Finger hinter dem Rücken
Kaspars Grinvalds/shutterstock.com

Letzte Woche berichteten wir über die Klagerücknahme des IDO-Verbandes im Rechtsstreit gegen Vera Dietrich.

Keine Klagebefugnis

In dem Verfahren ging es ursprünglich um die fehlende Textilkennzeichnung eines Schals. Die Händlerin Vera Dietrich bezahlte zwar die in der Abmahnung verlangten Kosten, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung wollte der Verband gerichtlich durchsetzen.

Der Streit begann bereits vor einem Jahr; allerdings ging es in dem Berufungsverfahren am Ende gar nicht mehr um den Schal, sondern um die Klagebefugnis des Verbands. Diese zweifelte die beklagte Händlerin nämlich an: Der Verband legte als Beweis zwar eine Mitgliederliste vor, doch stellte sich bei Frau Dietrichs eigenen Recherchen heraus, dass die Liste so nicht richtig sein kann.

Falsche eidesstattliche Versicherung

Wie der Bonner Anzeiger nun berichtet, könnte genau diese Mitgliederliste nun strafrechtliche Konsequenzen für die Hauptgeschäftsführerin des Verbands, Sarah Spayou, haben. Im Verfahren stellte sich nämlich heraus, dass die Mitgliederliste Unternehmen aufgelistete, die gar nicht mehr im Verband sind.

Trotz mehrerer Pausen im Verfahren gelang es dem Verband nicht, die Richtigkeit der Liste zu beweisen. Fatal, denn: Über die Richtigkeit der Mitgliederliste legte Sarah Spayou eine Versicherung an Eides statt ab (wir berichteten). Das Oberlandesgericht hält es nun für möglich, dass sich die Hauptgeschäftsführerin strafbar gemacht hat, lässt der Bonner Anzeiger weiter wissen. Ein Gerichtssprecher wird damit zitiert, „dass die Akte der Staatsanwaltschaft zugesendet werden wird mit dem Hinweis, dass der Verdacht einer Straftat bestehen könnte.” Im Falle einer Anklage drohen Sarah Spayou bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.

Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 16.11.2018
img Letzte Aktualisierung: 16.11.2018
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
3 Kommentare
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die Redaktion
23.01.2019

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Hallo Heiner,

uns interessiert natürlich auch brennend, wie es hier weiter geht.

Wir bleiben für Sie weiter an der Sache dran und hoffen, dass wir Sie in kürze mit mehr Informationen versorgen können.

Beste Grüße
die Redaktion
Heiner
23.01.2019

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Hat die Staatsanwaltsch aft die Ermittlungen aufgenommen? Gibt es da schon etwas Neues in der Sache? Das wird sicherlich viele Abgemahnte brennend interessieren :-)
Peter Kemper
19.11.2018

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Alle wir Händler , denke ich stellvertretend sagen zu dürfen, freuen uns maßlos über diese Nachricht. Endlich einmal Gerechtigkeit.
Ein einziger Schal auf DaWanda und solch eine Farce. Die Verantwortliche n und da gehört halt auch die Politik zu und die Ausführungsorga ne, die sollten härtestens bestraft werden. Das ist gegen das Grundgesetz, gegen Menschenrechte usw.
Und diese RAtin hat überhaupt keine Berufsehre und ist nun dem Gesetz nach wohl auch noch eine Betrügerin, wie sich herausstellt. Man und Frau und * kann sein Geld auch verdienen, indem man einen Job ausübt, der andere Menschen hilft, diese unterstützt, Freude bereitet ...