Beim vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion musste der Anbieter der Auktion im vorliegenden Fall keinen Schadensersatz leisten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden in der vergangenen Woche in einem interessanten Fall entschieden, in dem der eBay-Verkäufer bei eBay einen Lkw zu einem Startpreis von 1 Euro zum Kauf angeboten hatte, die Auktion aber vorzeitig abgebrochen hatte.
(Bildquelle Justitia mit Büchern und Lupe: Mariusz Szczygiel via Shutterstock)
Der für Kaufrecht zuständige 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Berufung einer Bieterin, die von einem eBay-Verkäufer Schadensersatz forderte, nachdem er bei eBay einen gebrauchten Lastwagen mit Ladekran zu einem Startpreis von 1 € zum Kauf angeboten hatte, die Auktion aber vorzeitig abgebrochen hatte, zurückgewiesen (OLG Dresden, Urteil vom 19. Juni 2014, Az.: 10 U 572/13).
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vielen Dank für den Hinweis, der Satz wurde entsprechend abgeändert und lautet nun richtig.
Die Redaktion
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