Hackerangriffe, digitaler Datendiebstahl und Online-Erpressungen sind Straftaten, die Händler in früheren Zeiten nicht zu befürchten hatten. Heute gehören sie jedoch zu den Befürchtungen vieler Online-Händler, denn Cyberkriminelle können mitunter erheblichen Schaden anrichten. In einem Prozess gegen fünf junge Männe, die wegen Erpressung und Computersabotage angeklagt waren, urteilte nun das Landgericht Gießen.
(Bildquelle Online-Betrüger: Creativa via Shutterstock)
Sie sollen zwischen 2010 und 2011 die Inhaber von mehr als 40 Online-Shops erpresst haben. Aus diesem Grund standen fünf junge Männer in Gießen vor Gericht. Zur Tatzeit waren die Angeklagten zwischen 16 und 21 Jahre alt – und sie nutzten ihr technisches Wissen, um sich selbst zu bereichern: Dabei attackierten sie jeweils die Online-Shops der betroffenen Händler mit einer enormen Masse an Anfragen (sogenannte DoS-Attacken), die die entsprechenden Server daraufhin zum Erliegen brachten.
Im Anschluss forderten sie von den Online-Händlern Geldsummen in Höhe von 100 bis 350 Euro. Erst dann sollten die digitalen Angriffe eingestellt werden. Doch ein Großteil der Betroffenen ging nicht auf die Forderungen der Online-Betrüger ein. Alles in allem sollen bei den Anbietern durch die kriminellen Machenschaften der Angeklagten Umsatzeinbußen im sechsstelligen Bereich entstanden sein.
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