Umgang mit Patientendaten

Mainzer Universitätsklinik muss 105.000 Euro DSGVO-Bußgeld zahlen

Veröffentlicht: 05.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Arzt mit Schlosssymbol

Gerade im Umgang mit Patientendaten ist Vorsicht geboten. Bei der Mainzer Universitätsklinik wurden nun mehrere „strukturelle technische und organisatorische Defizite beim Patientenmanagement“ festgestellt, die laut einem Bericht der Ärztezeitung zu mehreren Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung geführt haben.

Drei Verstöße

Aufgrund der Verstöße hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Professor Dieter Kugelmann, ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro verhängt. Damit werden drei konkrete Verstöße geahndet.

So kam es im Zusammenhang einer Patientenverwechslung zu einer falschen Rechnungsstellung. Dies habe die Probleme im Patientenmanagement offen gelegt. Dem Landesbeauftragten für Datenschutz geht es vor allem um den Fortschritt beim Schutz von Gesundheitsdaten. „Daher hoffe ich, dass die Geldbuße auch als Signal gewertet wird, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auf dem Feld des Umgangs mit Daten im Gesundheitswesen besondere Wachsamkeit an den Tag legen“, kommentiert er sein Vorgehen gegenüber der Ärztezeitung.

Kein Einzelfall: Patientendaten landen bei falschen Empfängern

Die Universitätsklinik Mainz ist damit aber nicht die einzige medizinische Einrichtung, der solche Fehler passieren. Erst gestern berichtete t3n unter Bezug auf eine Recherche des NDR, dass Daten über mögliche Krankheiten oder Werte „öfter als gewünscht“ beim falschen Empfänger landen. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO in Mai 2018 wurden bei den Datenschutzbehörden deutschlandweit 850 solcher Verstöße dokumentiert. Das Feld wird von Bayern mit 383 Fällen angeführt. Dabei handelt es sich aber lediglich um die Fälle, die gemeldet wurden. 

Die Datenpannen geschehen in Kliniken, Arztpraxen, Laboren oder Abrechnungsstellen. Einen systematischen, falschen Umgang mit personenbezogenen Daten konnte der NDR allerdings nicht feststellen. Es handle sich um Einzelfälle, in denen Tippfehler, falsche Adressen oder Verwechslungen von Patienten oder Ärzten eine Rolle spielen würden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Holger 2019-12-05 15:49
Dass deutsche Unternehmen beim Thema DSGVO hinterherhinken , zeigt deutlich die Liste der DSGVO-Strafen: [Anm.: Link von der Redaktion entfernt]
Allerdings sind in anderen europäischen Ländern die Strafen teils doch drastisch höher (mehrere Millionen Euro). Wenn man den Ankündigungen der LDS-Beauftragte n glaubt, wird es auch bei uns in Zukunft noch teurer werden. Man darf gespannt sein.
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#1 Heidemann 2019-12-05 12:10
Wow ! selbstherrlich verdonnert ein Professor - die UNI-Klinik zu 105.000 Euro Strafe.
wieviel ""Trillionen"" Rechnungen und andere Papiere werden allein von Krankenkassen versendet ?
und auf der anderen Seite sitzen natürlich auch nur Schwerverbreche r die diese falsch gesendeten Daten sofort für 5-stellige Beträge verkaufen !?
wahrscheinlich muss jetzt jede Firma vorsichtshalber noch eine Internetseite einrichten - wo Sie anbietet Ihre ausversehen falsch gesendeten Rechnungen /Artikel usw. für mindestens 1000 Euro zurückzukaufen ?
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Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen - obwohl alles doppelt kontrolliert - ist es in Jahren auch schon ein - zweimal zu einer totalverwechslu ng gekommen - gestört durch einen Anruf /Gespräch /Besuch - und wenn sich dann 2 Kunden beschwert haben wusste man das man da etwas falsch gemacht hat.
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