Zerschlagung gefordert

DSGVO-Beschwerde gegen Google

Veröffentlicht: 17.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Google-Logo mit Datenschutzsymbol

Google soll es mit dem Datenschutz nicht ganz so genau nehmen. Das jedenfalls wirft das Unternehmen Brave dem Suchmaschinengiganten vor. Brave bietet den gleichnamigen, quelloffenen Browser mit Fokus auf den Schutz von personenbezogenen Daten an. Konkret geht es Brave bei der Beschwerde um die Verknüpfung verschiedener Google-Dienste.

Erstellung von Profilen

Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter wenigen Voraussetzungen möglich. Grob gesagt muss entweder ein berechtigtes Interesse, eine gesetzliche Grundlage oder aber das Einverständnis des Nutzers vorliegen. Wie Heise berichtet, wirft Brave Google hier Verstöße vor. Google würde die Daten, die über die verschiedenen Dienste gesammelt werden, miteinander verknüpfen, ohne dass hier eine explizite Zustimmung des Nutzers vorliege. Es müsse für jeden einzelnen Anwendungsfall ein legaler und transparent kommunizierter Rahmen geschaffen werde. Eine Art globales Opt-In für alle Dienste sei damit hinfällig.

Außerdem habe Brave Google nach Art. 15 DSGVO um Auskunft gebeten. Es ging um die Frage, was der Konzern alles mit den Daten anstelle. Es kam zwar zu einer Kommunikation; eine konkrete Antwort sei Google aber auch nach sechs Monaten noch schuldig geblieben.

Trennung der Dienste

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat Brave nun Beschwerde eingereicht. „Die persönlichen Daten zu haben bedeutet nicht, dass Google sie auch übergreifend in allen Geschäftsbereichen nutzen darf, wie es ihnen beliebt“, zitiert Heise Brave aus dem Beschwerdeschreiben. Dieses Schreiben wurde an gleich mehrere Behörden versendet. Adressaten sind die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt, die britische, irische und französische Wettbewerbsbehörde sowie die Verbraucherschutzbehörde.

Brave fordert nichts geringeres, als die Zerschlagung der Verknüpfung zwischen den einzelnen Diensten. Die Hoffnung sei, auch andere IT-Riesen durch die Trennung der Google-Dienste in die Schranken zu weisen und Monopolstellungen zu schwächen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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