Wegen Corona

Gewerkschaft fordert Schließung von Gerichten

Veröffentlicht: 23.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.03.2020
Ein Schild mit der Aufschrift "Geschlossen wegen Corona"

Bisher agieren die verschiedenen Behörden in Sachen Corona und Gericht unterschiedlich. Dass soll sich nach der Forderung der Deutschen Justiz-Gewerkschaft nun ändern. Der Bundesvorsitzende Emanuel Schmidt bezeichnet die derzeitigen Lösungen als Flickenteppich, heißt es auf Beck-Aktuell. „Die akute Corona-Krise ist eine Gefahr für die Mitarbeitenden in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es ist daher jetzt notwendig, die Gerichte für mindestens zwei Wochen zu schließen“, wird Schmidt weiter zitiert.

Prozesse könne man verschieben; Notfallnummern und Eildienste könnten eingerichtet werden. 

Sache der Richter?

Derweil äußerte Dr. Bernd Pickel, der Präsident des Kammergerichts in Berlin, vor wenigen Tagen gegenüber der LTO, dass das Präsidium den Richtern lediglich Empfehlungen geben könne. Konkret hieß es in der Empfehlung, dass alle Sitzungen aufzuheben und „nur noch in unaufschiebbaren Eilfällen durchzuführen“ seien. Mehr als eine Empfehlung könne er allerdings nicht aussprechen. Ob eine Verhandlung notwendig sei, oder nicht, sei Sache der Richter, denn diese sind per Gesetz unabhängig. 

Keine Verschiebung von Prozessen wegen Corona

Vor etwa einer Woche hatten zwei Strafverteidiger versucht, ein Verfahren via Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Es ging laut Beck-Aktuell um den Stopp zweier Strafverfahren in München. Diese laufen trotz der Ausbreitung des Coronavirus’ noch. Der am 19. März eingereichte Eilantrag wurde noch am selben Tag abgewiesen. Die Ablehnung wurde vor allem auf eine mangelhafte argumentative Auseinandersetzung seitens der Strafrechtler gestützt. Diese zeigen sich enttäuscht. „Die einen Gerichte machen es so, die anderen so“, wird er zitiert und belegt dabei den oben genannten Flickenteppich. 

Weiterverhandeln auch in Sachsen

Auch in Leipzig wird trotz der Coronakrise weiter verhandelt. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen kündigte an, dass Hauptverhandlungstermine in Strafsachen weiter fortgesetzt werden, heißt es dazu auf Juris. Dies ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen der zeitlichen Streckung von Hauptverhandlungen und den daraus entstehenden Nachteilen. Hintergrund ist der, dass zwischen zwei Verhandlungstagen während eines Prozesses in der Regel maximal drei Wochen liegen dürfen. Droht diese Zeit abzulaufen, wird häufig ein sogenannter Schiebetermin ohne Zeugen durchgeführt. Wird die Zeit hingegen überschritten, kommt es zur Aussetzung des Verfahrens. Dies hat zur Folge, dass alles noch einmal von vorn beginnen muss. Dass betrifft auch die Vernehmung von Zeugen, die bereits ausgesagt haben. 

Einschränkung der Öffentlichkeit

Werden Gerichtsverhandlungen weiter durchgeführt, so muss bedacht werden: Wir haben in Deutschland den Grundsatz der öffentlichen Verhandlungen. Bis auf wenige Ausnahmen sind Verhandlungen öffentlich durchzuführen. Dies betrifft nicht nur Straf-, sondern auch Zivil- und Verwaltungsverfahren. Hier haben die Justizministerien der Länder laut LTO dennoch Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Beispielsweise muss bei vielen Gerichten ein Fragebogen ausgefüllt werden. Wer angibt, Erkältungssymptome zu haben, darf das Gebäude nicht betreten, Richter werden außerdem dazu angehalten, darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zwischen den Beteiligten und Besuchern der Verfahren ist. 

Allerdings kommt es auch hier zu einem kleinen Flickenteppich: Während das Landgericht Hamburg bei einem Strafverfahren gegen einen ehemaligen SS-Mann die Pressevertreter zu einem zehnminütigen Termin gleich gar nicht mehr herein lässt, kommt vom Berliner Strafgericht die Bitte, sich mit anderen Medienvertretern zusammen zu tun, so dass nur ein oder wenige Medienvertreter in den Hauptverhandlungen anwesend sind.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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