Hass im Netz: Meldepflichten für soziale Netzwerke

Veröffentlicht: 31.03.2020
imgAktualisierung: 14.12.2022
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.03.2020
img 14.12.2022
ca. 2 Min.
Faust aus Computer
© Leremy / Shutterstock.com
Die sozialen Netzwerke sind der Hauptanlaufpunkt für Trolle. Die Netzwerke sollen dieses Verhalten nicht tolerieren, sondern melden.


Besonders in der Öffentlichkeit stehende Personen werden nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Äußerungen oder Morddrohungen überzogen. Mit diesen respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt auch die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. Dies führt dazu, dass sich Betroffene aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen oder ihre Meinung öffentlich nicht mehr äußern. Damit ist der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet.

Die sozialen Netzwerke sind der Hauptanlaufpunkt für Wutmenschen und sollen deshalb verpflichtet werden, strafbare Inhalte künftig bei einer Behörde, der Zentralstelle im Bundeskriminalamt, zu melden. Bislang müssen Anbieter entsprechende Veröffentlichungen löschen oder sperren, eine Aufklärung und Strafverfolgung ist dadurch nicht möglich.

Gesetzespaket gegen Hass im Netz

Die Bundesregierung hat deshalb ein Maßnahmenpaket gegen Hass im Internet geschnürt. Nach dem neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen unter anderem antisemitische Motive oder die Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nocheinmal strafschärfend wirken. Der Bundesrat hat sich am 27. März 2020 ausführlich mit diesen Plänen beschäftigt und zeigt Verbesserungsvorschläge auf. 

Zunehmende Verrohung in den sozialen Medien

Derzeit entziehen sich die sozialen Netzwerke mit überwiegendem Sitz in den Vereinigten Staaten aufgrund des Marktortprinzips der Verantwortung. Der Bundesrat fordert daher eine Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden, auch wenn die abgefragten Daten im Ausland gespeichert sind. Hierzu sei jedoch dringend eine Gesetzesänderung notwendig. Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen sich aus Angst vor den Reaktionen aus dem Netz in Form von Shitstorms oder Hasskommentaren nicht mehr äußern, so der Bundesrat in dem aktuellen Beschluss vom vergangenen Freitag.

Für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind (z. B. Politiker), sollen entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet werden. Insgesamt solle man sich das derzeit gültige Strafrecht noch einmal näher ansehen und prüfen, ob nicht eine grundlegende Modernisierung der Normen zum Schutz der Ehre (z. B. die strafbare Beleidigung) bedürfe.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die nun eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundesrat zur Entscheidung vorlegt.

Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expert/in für: IT-Recht

Veröffentlicht: 31.03.2020
img Letzte Aktualisierung: 14.12.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
2 Kommentare
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Rudi
21.04.2021

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Es ist schlimm, was für Kommentare beim Online Skat abgegen werden.
nur so am rande: heute wird der föderalsimus in D beerdigt, es folgt die 3. diktatur auf deutschem boden...weiterh in
oder.
weggeschaut und ausgeblendet haben 1933 auch viele menschen
damals gabs noch kein netz.
Da läuft einem ganz kalt den Rücken runter.

Find es einfach grauenhaft.
Gruß
para
31.03.2020

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Ich kann gar nicht zählen, wie oft ich Hass-Kommentare , Fake News zu Corona und Fake Profile auf Facebook melde. Auf jeden Fall mehrfach täglich, passieren tut nichts - "Verstößt nicht gegen Gemeinschaftsst andars" bla bla bla...