Jetzt ist es offiziell: Die Privatsphäreeinstellungen von Google sind so undurchsichtig, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Konkret geht es um die Einwilligung zur personalisierten Werbung. Hier stellte die französische Datenschutzbehörde fest, dass diese gegen die DSGVO verstoße, da nicht ersichtlich sei, dass eine Vielfalt von Diensten wie etwa YouTube, Google Maps oder der Internetsuche an dem Angebot beteiligt ist. Außerdem werde der Nutzer nicht ausreichend transparent darüber informiert, wie der Konzern personenbezogene Daten verarbeitet und wie lange diese gespeichert werden.
Wegen dieser Verstöße verhängten die französischen Datenschützer bereits im Januar 2019 ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro. Google wehrte sich dagegen. Nun hat der Conseil d'Etat seine Entscheidung getroffen.
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