Teil-Lockdown

10 Milliarden Euro an Coronahilfen zu viel gezahlt

Veröffentlicht: 30.11.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 30.11.2020
Geldsäcke fallen in Hand

Nachdem die Bundesregierung für die Monate November und Dezember einen neuen Teil-Lockdown aufgrund der Coronakrise in Deutschland verhängt hat, wurden auch neue Hilfen ins Leben gerufen. Die staatliche Entschädigungszahlungen seien aber teilweise viel zu großzügig, so eine neue Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Weniger Kosten bei geschlossenen Betrieben

Laut der Analyse des IW würden die aktuellen Coronahilfen rund zehn Milliarden Euro höher ausfallen als eigentlich nötig. Betroffene Betriebe, vor allem aus den Bereichen Gastronomie und Veranstaltung, würden so mehr Geld einnehmen, als wenn sie tatsächlich geöffnet hätten, wie es in der Welt heißt. Zwar gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen, „über alle Betroffenen hinweg würde aber rund jeder dritte Euro der für November und Dezember von der Bundesregierung veranschlagten rund 30 Milliarden Euro zu viel gezahlt“, so die Welt weiter.

Mit in die Untersuchung hat das Institut der deutschen Wirtschaft Zahlen der Bundesbank einbezogen, die davon ausgehen, dass im Schnitt rund die Hälfte aller Kosten von Betrieben variabel sind und nicht anfallen, wenn diese geschlossen sind. Aktuell erhalten dennoch die Unternehmen 75 Prozent des Umsatzes des Vergleichsmonats 2019 als Hilfe in der aktuellen Coronakrise.

Altmeier verteidigt finanzielle Unterstützung

Über die Hilfen herrscht auch in der Politik keine Einigkeit. Wirtschaftsminister Peter Altmaier verteidigt die Gelder für November und Dezember. „Natürlich ist die Orientierung am Umsatz nicht hundertprozentig gerecht, aber kein Kriterium kann für absolute Gerechtigkeit in jedem Einzelfall sorgen“. Dennoch gibt er zu verstehen, dass die betroffenen Branchen mit derartigen Hilfen nicht über den Dezember hinweg rechnen sollen.

Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Fraktion im Bundestag widerum kritisiert die Unverhältnismäßigkeit, dass bei einigen Unternehmen viel zu viele Gelder ankommen, während Soloselbstständigen oder dem Einzelhandel zu wenig gezahlt wird. „Wir brauchen Corona-Hilfen, die auch langfristig gerecht funktionieren und bei denen verantwortlich mit Steuergeldern umgegangen wird“, so ihre Forderung.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#3 Wolfgang 2020-12-01 11:09
Hallo,
ich habe gestern von noch viel irreren Möglichkeiten gehört und kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es stimmt. Vielleicht kann jemand Licht ins dunkel bringen:
1. Beispiel (das stimmt wahrscheinlich):
Ein Musicalveransta lter macht im November 2019 eine Show. Er kassiert EUR 100.000,- Eintrittsgeld, davon gehen EUR 40.000,- an den Caterer, 20.000,- an die Location, 20.000,- an die Künstler und der Rest ist seine Kohle für Marketing, Unternehmerlohn etc.
2020 läuft es dann so, er bekommt 75.000,- vom Staat, hat aber keine Kosten. Der Caterer, die Location und die Künstler kassieren auch jeder nochmal die 75% ihrer Ausfälle. Ergo, der Staat hat für viele in der Reihe doppeltkompensi ert.
2. Beispiel (und das kommt mir ganz irre bekloppt vor)
Ein Busunternehmer verkauft im November 2019 zwei gebrauchte Reisebusse für EUR 300.000,-, dazu hat er seinen normalen Umsatz in Höhe von EUR 100.000,-. November 2020 ist geschlossen und er macht keinen Umsatz. Auf Basis der letzten Jahres kassiert er also in diesem November EUR 400.000,- * 0,75 = EUR 300.000,-.

Da ich die Sachen nur vom Hörensagen kenne, kann mir jemand sagen, ob das echt möglich ist?

Schöne Grüsse Wolfgang
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#2 Dirk 2020-12-01 09:46
Natürlich hat ein Gastwirt nicht 75% Fixkosten + Unternehmerlohn , die bei geschlossenem Betrieb anfallen, erst recht, wenn für die Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet ist. Aber man darf nicht vergessen, dass für viele Gastronomen das Ende des Jahres einen Großteil des Jahresgeschäfts ausmacht, womit man sich auch in schwachen Monaten übrer Wasser hält - nur dass dieses Jahr wegen Corona bisher nur schwache Monate hatte - wenn überhaupt. Dies gilt umso mehr in der Kultur- und Veranstaltungsb ranche, wo seit März praktisch nichts mehr geht. Diesen Branchen MUSS - wenn auch großzügig - dringend geholfen werden, damit sie noch ein paar Monate durchhalten.
Sonst wird dieses Land in einem jahr kulturell ganz schön arm aussehen...
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#1 T 2020-12-01 09:25
Jeder weiß es, aber kaum jemand spricht darüber: über das Spiel zwischen Finanzamt und (Gastronomie-) Betrieben. In Betriebsprüfung en ergeben sich oft Nachzahlungen die aus rein formellen Gründen entstehen. Mit bloßen Menschenverstan d hat dies häufig nichts zu tun. Im Gegenzug gibt es zwischen tatsächlichen Einnahmen und Einnahmen gemäß Buchhaltung häufig eine Differenz. (Wie viele gebuchte Privatveranstal tungen tauchen in der Kasse gar nicht oder nur deutlich vermindert auf?) Diese Differenz wird bei den Hilfszahlungen jetzt natürlich nicht berücksichtigt. Wieso sollte ein Unternehmen auch Hilfsgelder für Umsätze erhalten, die nie in einer Buchhaltung verzeichnet waren. Dieses "Spiel" hält sich aber in der Regel die Waage. Aber eben nur so lange, bis eine Pandemie ausbricht. Dieser Punkt fehlt bei der Berechnung der angeblichen "Überzahlung".
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