Aufdecken von Missständen

Whistleblower in Unternehmen sollen besser geschützt werden

Veröffentlicht: 16.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.12.2020
Weiße Köpfe und ein roter, der eine Pfeife im Mund hat

Illegale Überwachung, gepanschte Lebensmittel, Volksverhetzung – Unternehmen und Behörden haben nicht immer eine weiße Weste. Umso wichtiger ist es, wenn auf Missstände hingewiesen wird. Nicht selten gelten die, die reden – die hinweisgebender Personen oder auch Whistleblower genannt – als Nestbeschmutzer und müssen mit Konsequenzen rechnen. Da wird die geplante Beförderung eben abgesagt oder der Arbeitnehmer hat gleich die Kündigung auf dem Tisch liegen.

Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll diese Personen nun besser schützen.

Schutz vor Kündigung

Das „Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen“ soll eine Richtlinie der EU umsetzen. Es sollen Personen geschützt werden, die Missstände in der Privatwirtschaft, in der Bundeswehr und Behörden aufdecken. Das Gesetz sieht laut RND vor, dass Personen geschützt werden, die Verstöße gegen Gesetze melden, wenn dieser Verstoß mit einer Strafe oder Bußgeld belegt ist. Verstöße gegen das Umwelt- und Lebensmittelrecht sollen generell gefahrlos gemeldet werden können.

Die Personen sollen dabei von unterschiedlichen Meldewegen Gebrauch machen können. Zum einen sollen sie sich an eine interne Stelle im Unternehmen wenden können. Prinzipiell steht aber auch der Weg zu einer externen Stelle, wie beispielsweise der Datenschutzbehörde, offen. Sollte die Meldung bei einer externen Stelle zu spät kommen oder keine Aussicht auf Erfolg haben, so soll durch das Gesetz auch der Weg an die Medien geschützt sein.

Hinweisgebende sollen in solchen Situationen nicht nur vor Kündigungen, sondern auch vor anderen Konsequenzen, wie beispielsweise dem Verwehren einer Beförderung oder Fortbildung, geschützt werden. Dass die nachteilige Behandlung nicht im Zusammenhang mit dem gegebenen Hinweis steht, muss an der Stelle der Arbeitgeber beweisen.  

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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