Millionenbetrug bei Corona-Soforthilfen: Erstes Strafverfahren

Veröffentlicht: 12.01.2021
imgAktualisierung: 12.01.2021
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.01.2021
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Antrag auf Corona-Soforthilfe
© Mabeline72 / Shutterstock.com
Allein in NRW gilt ein Prozent der Soforthilfe-Anträge als verdächtig. Nun findet das erste Strafverfahren wegen Subventionsbetrug statt. Der Angeklagte soll in 91 Fällen versucht haben, Millionen zu ergaunern.


Bereits im vergangenen Jahr wurde schnell klar, dass es Personen gibt, die durch unberechtigte Anträge versuchen werden, an die Corona-Soforthilfen zu kommen. So gelten in NRW gut ein Prozent der Anträge als verdächtig. Im November rechnete man allein dort mit einem Schaden in Höhe von 30,1 Millionen Euro durch Subventionsbetrug.

Nun beginnt der erste Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Betrüger vor dem Landgericht München I. Der 31-Jährige soll versucht haben, sich Millionen zu erschleichen.

Fiktive und reale Unternehmen

Der Mann, der Spiegel zufolge zuletzt in London lebte, habe insgesamt 91 Anträge in verschiedenen Bundesländern gestellt. Dabei habe er teils fiktive, teiles reale Unternehmen unter anderem aus der Gastronomie- und Lebensmittelbranche angegeben. So stellte der Angeklagte in Bayern 23 Fälle und kam so auf die Summe von 1,1 Millionen Euro; in NRW waren es mit 32 Anträgen immerhin 784.000 Euro und in Berlin hat er in 24 Fällen insgesamt versucht 356.000 Euro zu erschleichen. 

36.000 Euro in Kryptowährung umgewandelt

Sein Plan soll vorgesehen habe, dass er das über die Anträge erschlichenem Geld über eine ausländische Kryptowährungsbörse leitete. Mit gut 36.000 sei ihm das auch gelungen. Außerdem soll der Mann auch aus seiner Untersuchungshaft heraus weiter Straftaten begangen haben: So soll er versucht haben, mahnbescheide gegen seinen damaligen Pflichtverteidiger, den damals zuständigen Staatsanwalt und andere Personen zu erwirken. Dabei ging es um Beträge zwischen 250.000 und 1,7 Millionen Euro. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch wegen versuchten Computerbetruges. 

Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 12.01.2021
img Letzte Aktualisierung: 12.01.2021
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