Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Coronapandemie beschlossen. Anlass für die vorgezogenen Beratungen waren die noch immer hohen, wenn auch augenscheinlich derzeit leicht sinkenden, Infektionszahlen und die Ausbreitung der hochansteckenden Coronavirus-Mutationen. Folgende Beschlüsse wurden gestern Abend vorgestellt:
- Der Lockdown wird zunächst bis zum 14. Februar verlängert. Damit bleiben Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Friseure und weite Teile des Einzelhandels auch über Ende Januar hinaus geschlossen.
- Private Treffen sind weiterhin nur im Kreis des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, erlaubt.
- Die Maskenpflicht wird verschärft: In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften müssen künftig medizinische Schutzmasken getragen werden. Neben FFP2- und KN95-Masken reichen auch billigere OP-Masken (sog. Einweg-Masken). Stoffmasken/Alltagsmasken sind damit nicht mehr ausreichend.
- Schulen und Kitas bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Hier schert Baden-Württemberg bereits aus, berichtet die Tagesschau: Ministerpräsident Kretschmann will prüfen, ob Grundschulen und Kitas bereits ab Anfang Februar wieder schrittweise öffnen können.
- Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll deutlich verbessert werden. Der Bund will die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge deutlich erhöhen – auch für Solo-Selbstständige. Auch die Abschlagszahlungen sollen erhöht werden.
- Die Insolvenzantragspflicht wird bis Ende April ausgesetzt – sofern das betroffene Unternehmen Anspruch auf Hilfszahlungen und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt hat.
Zudem haben Bund und Länder das Thema Homeoffice noch einmal verschärft. Die Arbeit von zuhause aus soll nun per Verordnung des Arbeitsministeriums ausgeweitet werden, nachdem sie bisher nur als Appell formuliert war. Demnach müssen Unternehmen ihren Beschäftigten nun das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es erlauben. So sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Arbeitsweg, reduziert werden. Ist kein Homeoffice möglich, müssen strikte Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt werden. Kann kein ausreichender Abstand gehalten werden, muss der Arbeitgeber medizinische Masken bereitstellen.
Die Verordnung des Arbeitsministeriums ist zunächst bis zum 15. März befristet.
Kommentar schreiben