Selbstverpflichtung statt Tests

Keine Verpflichtung zu Schnelltests in Unternehmen

Veröffentlicht: 10.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 10.03.2021
Schild mit Aufschrift "Corona Covid-19 Schnelltest"

Die Schnelltests sollen einen elementaren Bestandteil in der Bekämpfung der Coronapandemie darstellen. Teil der aktuellen Maßnahmen sollten daher auch Schnelltests in Unternehmen sein. Hier stand die Frage um Raum, ob Unternehmen ihren Mitarbeitern pro Woche ein bis zwei Schnelltests kostenlos zur Verfügung stellen müssen. Noch in der vergangenen Woche hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Arbeitnehmer in den Unternehmen mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche machen sollten. Allerdings konnten sich Politik und Wirtschaft offenbar kaum auf ein Konzept einigen. 

Aus dieser Pflicht wurde nichts. Stattdessen soll eine Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zur tragenden Säule werden.

Wirtschaftsverbände für Ausweitung der Tests

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten zuletzt eine Ausweitung der Tests gefordert. Die Unternehmen sollen dabei – zunächst – eine tragende Rolle spielen. „Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen wir die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen“, zitiert die Tagesschau aus einer gemeinsamen Erklärung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), des Industrieverbands BDI, des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und des Handwerksverbands ZDH.

Daher sollen Unternehmen ihren Mitarbeitern Selbst- und wenn möglich auch Schnelltests anbieten. 

Merkel fordert Wirtschaft zur Mitwirkung auf

In der Politik wird die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände positiv aufgenommen. Altmaier lobt die Erklärung als „sehr gute und zentrale Basis“. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel will hingegen genau hinschauen und die Wirtschaft mehr in die Pflicht nehmen. Über die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände äußerte sie sich zufrieden; forderte aber einen „wirklichen substanziellen“ Beitrag zur Testung von Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiteten. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hingegen äußerte Kritik. Ihm geht die Selbstverpflichtung nicht weit genug: „Arbeitnehmer brauchen Sicherheit. Das geht aber nur, wenn die Arbeitgeber den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten ernst nehmen“, erklärt der Verband gegenüber der Tagesschau. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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