Gesetzesänderung

Elektrogeräte im Supermarkt fachgerecht entsorgen

Veröffentlicht: 16.04.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 16.04.2021
Elektrogeräte auf Tisch

Viele kennen das Problem: alte nicht mehr gebrauchte Handys landen in der Schublade und sammeln sich dort an. Der kaputte Fernseher steht im Keller und wartet darauf zum Wertstoffhof gebracht zu werden. Doch bald wird man sich diesen Weg sparen können. Der Bundestag hat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Beim Einkaufen im Lebensmitteleinzelhandel seine ausgedienten Elektrogeräte zu entsorgen wird demnach bald möglich sein - und das ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher. Spätestens zum 1. Juli 2022 sollen Verbraucher und Verbraucherinnen ihre ausgemusterten Altgeräte in Supermärkten und Discountern abgeben können, berichtet der Spiegel.

Schluss mit dem Gang zum Recyclinghof

Die neue Regelung unterscheidet dabei nach Klein- und Großgeräten. So kann beispielsweise ein Mobiltelefon oder eine Taschenlampe unabhängig von einem Neukauf des Produkts zurückgegeben werden. Ein Fernseher hingegen wird nur beim Kauf eines neuen entsprechenden Artikels abgegeben werden können.

Tangiert von der erweiterten Rücknahmepflicht sind Läden mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern. Außerdem gilt dies nur, wenn die Händler mehrmals im Jahr selbst Elektrogeräte zum Kauf anbieten. Als ausreichend dafür gilt schon der regelmäßige Verkauf von Lampen. Dabei soll es dem Verbraucher möglichst einfach gemacht werden: Geplant ist eine identisch gestaltete Kennzeichnung der jeweiligen Sammelstellen, die es den Verbrauchern ermöglicht, gleich erkennen zu können, welcher Laden zur Annahme verpflichtet ist.

Auch Online-Händler in der Pflicht

Nicht nur auf den stationären Handel kommen Neuerungen zu. Auch der Online-Handel wird von der Gesetzesnovelle einbezogen. So ist geplant, dass Online-Händler ihren Kunden die kostenfreie Abholung und Entsorgung der Altgeräte beim Kauf eines neuen Elektrogerätes anbieten. 

Ziel der Gesetzesänderung sei, laut Bundesumweltministerium, die Erhöhung der Sammel- und Recyclingquote. Leicht erreichbare Sammelstellen und die damit verbundene korrekte Entsorgung von alten Elektrogeräten, führe dazu, dass “Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden”, erklärt Svenja Schulze (SPD). Zu viele Elektrogeräte werden immer noch im Restmüll entsorgt und nicht dem Recycling zugeführt.

Der Bundesrat muss der geplanten Gesetzesänderung noch zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und eine Übergangsfrist von sechs Monaten für den Handel beinhalten.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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