
Lange wurde über eine Testpflicht in Unternehmen gestritten. Während die Wirtschaft auf einer Selbstverpflichtung beharrte, forderten Arbeitnehmerverbände ein verpflichtendes Angebot. In der vergangenen Woche nun einigte sich das Bundeskabinett auf eine Testpflicht, um das Ziel von 90 Prozent Testungen in Firmen zu erreichen. Seit gestern, dem 20.04. nun, müssen die Tests angeboten werden.
Test-Bereitschaft in Unternehmen zu niedrig
Grundsätzlich sei die Testbereitschaft in Unternehmen groß, so der NDR. Zu dem Ergebnis kam die IHK, die gemeinsam mit Unternehmerverbänden 1.000 Betriebe befragt hatte. Ein Drittel der Unternehmen gab an, bereits ohne die Tespflicht den Angestellten ein Testangebot zu machen. Ein weiteres Drittel bot die Tests immerhin für einen Teil der Belegschaft an. Ende März, also zum Zeitpunkt der Umfrage, planten lediglich 13 Prozent keine Tests.
Für die Wirtschaftsverbände ist damit klar: Wenn die freiwillige Bereitschaft bereits so hoch sei, bedürfe es keiner Pflicht. Die Politik sieht dies aber anders: Vier von zehn Beschäftigten werde kein Testangebot unterbreitet. Diese Lücke sei zu groß. Immerhin sei eine Testabdeckung von 90 Prozent das Ziel.
Alles eine Frage der Kosten
Bereitschaft hin oder her: Was Arbeitgeber vor allem umtreibt, ist die Frage nach den Kosten. Für jeden Mitarbeiter muss pro Woche mindestens ein anerkannter Test, also ein Selbst-, Schnell- oder PCR-Test angeboten werden. Selbst beim günstigsten Angebot, den Selbsttests, summieren sich die Kosten. In Bereichen, wo es erforderlich ist, soll die Angebotspflicht sogar zwei Tests umfassen.
Eine Kompensation der Kosten ist nicht vorgesehen. Unternehmen, die antragsberechtigt sind, können die Kosten zwar über die Überbrückungshilfe III geltend machen; der Rest muss die Kosten allerdings selber tragen.
Offene Fragen und „Bürokratenmurks“
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht auch die Frage nach der Bürokratie aufkäme. Zwar sieht der Beschluss keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Testangebotspflicht vor; ob und wie im Zweifel das Unterbreiten eines Testangebots belegt werden muss, ist allerdings unklar. Unklar ist ebenfalls, ob Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber einen Selbsttest anordnen dürfen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Der Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall findet für die Pflicht daher laut NDR eine klare Bezeichnung: „Bürokratenmurks“.
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Kommentare
Mfg
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Antwort der Redaktion:
Hallo Natalia,
die Arbeitsschutzve rordnung des Bundes sieht keine Testpflicht für Arbeitnehmende vor, allerdings gibt es in einigen Bundesländern davon abweichende Regeln. So zum Beispiel in Bayern und Sachsen. Das Testangebot muss allerdings vom Arbeitgeber erfolgen, sodass er auch die Kosten dafür tragen muss.
Wer vollständig geimpft ist, ist in der Regel von der Testpflicht ausgenommen.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo N. S.,
da aktuell Geimpfte nicht anders behandelt werden und auch der Impfgipfel dahingehend zu keinem Beschluss kam, müssen auch Geimpften oder Genesenen Tests angeboten werden.
Da das Infektionsschut zgesetz nicht zwischen Haupttätigkeit und Nebenerwerb unterscheidet, müssen auch Minijobbern Tests zur Verfügung gestellt werden.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
MfG
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Antwort der Redaktion
Hallo A. K.,
derzeit müssen Arbeitgeber zwar Tests anbieten; in der Regel müssen diese Angebote aber nicht angenommen werden.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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