EU-Gesetzentwurf

Bundesregierung fordert Schutz von Minderjährigen bei personalisierter Werbung

Veröffentlicht: 04.06.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 04.06.2021
Kind mit Handy

Der von der EU-Kommission geplante Digital Service Act trifft nicht nur auf Zustimmung. Kritik gibt es, nach einem Bericht von Heise, unter anderem von Seiten der Bundesregierung, die noch einigen Nachholbedarf sieht. Insbesondere geht es dabei um einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen. Diese sind bei der Nutzung von einigen Online-Plattformen einem „umfassenden Tracking und Profiling” ausgesetzt. Dem müsse über den geplanten europäischen Digital Service Act entgegengewirkt werden. Deutschland fordert daher ein Verbot von personalisierter Werbung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Deutschland stellt Änderungsantrag

Die EU-Kommission plant derzeit einen Gesetzentwurf für digitale Dienste, der voraussichtlich frühestens 2022 abschließend verhandelt sein wird. Einige EU-Staaten haben bereits Änderungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt, darunter auch Deutschland. Die Bundesregierung sieht insbesondere den Schutz der Minderjährigen nicht ausreichend beachtet und fordert, personalisierte Werbung bei Minderjährigen gänzlich zu verbieten.

„Einige Online-Plattformen setzen auf ein Geschäftsmodell des umfassenden Trackings und Profilings von Nutzern, um durch personalisierte Werbung Einnahmen zu generieren", bemängelt die Bundesregierung und fordert Korrekturen des Gesetzentwurfs der EU-Kommission. Dabei seien Betreiber gar nicht zwingend darauf angewiesen. Durch andere Möglichkeiten wie kontextbezogene Werbung oder neue technologische Lösungen könnten ebenso Einnahmen generiert werden. Nutzer sollen das Recht haben, Portale ohne personalisierte Werbung nutzen zu können.

Kein Ausnutzen von Unerfahrenheit ermöglichen

Nach Ansicht der Bundesregierung sei vor allem die Transparenz nicht ausreichend, um die Minderjährigen vor den Gefahren personalisierter Werbung zu schützen, da diese im Umgang mit Geschäftsbedingungen nicht erfahren genug sind. Auch seien viele Kinder und Jugendliche nicht hinreichend über das Bestehen personalisierter Werbung zur Umsatzgenerierung der Unternehmen und deren Risiken aufgeklärt. 

Wie genau Unterscheidungen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen von den Plattform-Betreibern vorgenommen werden sollen, lässt die Bundesregierung offen. Eine zusätzliche Identifikationspflicht für alle Nutzer soll jedoch nicht eingeführt werden. Daneben fordert sie die Dienste mit überwiegend minderjährigen Nutzern auf, die Bedingungen für die Benutzung klar verständlich für Kinder und Jugendliche zu formulieren.

Aufklärung allein genügt nicht

Auch die Empfehlungsalgorithmen sind der Bundesregierung ein Dorn im Auge. Besonders bei großen Plattformen wie beispielsweise YouTube und Facebook bestünde die Gefahr, mithilfe dieser Algorithmen Märkte und Nutzer zu steuern und zu manipulieren. Nutzer sollen künftig bei Anwendung solcher Programme ihre Zustimmung erteilen müssen. Bei Heranwachsenden hingegen dürfen derartige Programme gar nicht zur Anwendung kommen. Entgegen der Ansicht der EU-Kommission hält die Bundesregierung die bloße Aufklärung der Minderjährigen über die eingesetzten Verfahren nicht für ausreichend.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.