EU-Gesetzentwurf nicht ausreichend

Monopolkommission will schärfere Regeln für Internetkonzerne

Veröffentlicht: 06.07.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.07.2021
GAFA

Die EU-Kommission arbeitet derzeit am Gesetz für digitale Märkte, dem Digital Markets Act (DMA). Damit sollen Digitalkonzerne wie Facebook, Amazon, Google und Apple reguliert werden, weil das reguläre Wettbewerbsrecht nicht ausreiche. Die deutsche Monopolkommission ist mit dem aktuellen Entwurf des DMA offenbar nicht zufrieden. In einem Gutachten, das am Montag veröffentlicht werden soll und das der FAZ vorliegt, sammelt die Monopolkommission einige Verbesserungsvorschläge.

Die EU-Kommission sieht bestimmte Schwellenwerte vor, die auf alle „Türsteher“ - also die Konzerne, die bestimmte Plattformen kontrollieren – angewendet werden sollen. Die Monopolkommission will den DMA dagegen auf die Kontrolle von „Ökosystemen“ ausrichten – wenn Konzerne also viele Produkte gleichzeitig anbieten, etwa ein Betriebssystem, einen App-Store, Internetbrowser und Sprachassistenten. So kennt es man es etwa aus dem Apple-Ökosystem. Dies gilt auch, wenn ein Konzern gleichzeitig einen Marktplatz betreibt und darüber verkauft – wie Amazon es tut.

Kampf gegen Selbstbevorzugung

Nutzer erhalten über eine Türsteher-Plattform (etwa den App-Store oder das Betriebssystem) Zugang zum Ökosystem, durch die Verknüpfung verschiedener Anbieter würden sie aber in diesem System „gefesselt“ (Lock-in-Effekt). Die Anbieter können so Daten personalisieren, ihr Angebot verbessern und die Nutzer dadurch stärker binden. Die Monopolkommission warnt, dass die Konzerne ihre Macht nutzen könnten, um sie „in andere, neue Märkte zu hebeln“.

Ein Hebel sei dabei die gezielte Selbstbevorzugung. Dies würde zwar auch der Digital Markets Act in seiner jetzigen Form verbieten, jedoch will die Monopolkommission noch einen Schritt weiter gehen. Sie schlägt vor, Voreinstellungen zu verbieten, die eigene Angebote als Standard festlegen – etwa die Suchmaschine Google auf Android-Smartphones oder den Edge-Browser bei Windows. Um Nutzern den Wechsel von einer Plattform zur anderen zu erleichtern, sollen auch Vorgaben für die Mitnahme von Daten „klarer umrissen werden“, so die FAZ.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#1 Harald Schicke 2021-07-06 17:18
Immer wenn Beamte über so etwas nachdenken, kommt Schwachsinn heraus, deer den Nutzern das Leben ordentich schwer macht. So sieht man es z. B. bei den Cookies. Außer sinnloser Klickerei, die man andauernd wiederholen muss, kommt nichts heraus. Wenn ich z. B einen neuen Mac kaufe, erhalte ich auch wertvolle Software dazu, die vorinstalliert ist. Ist das nicht mehr erlaubt, muss ich alles selbst installieren. Außer mehr Arbeit null Nutzen. Tolle Schnapsidee!

Hier rächt sich ganz einfach, was Europa alles verschlafen hat. Wir haben keine solchen Konzerne. Die gibts nur In USA und China. In Europa gibt es viel zu viel Bürokratie. Irgendwas macht man immer falsch. Also werden kreative Unternehmen woanders gegründet. Die Nutzer zu bestrafen, nur weil wir so viel Bürokratie haben im verschnarchten Europa, ist jedenfalls keine Lösung!
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