Vorschlag der EU-Kommission

Rechtsgrundlage für einheitliche Ladekabel ist auf dem Weg

Veröffentlicht: 30.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 30.09.2021
Ladekabel vor EU-Flagge

Schon seit einiger Zeit war es im Gespräch, jetzt soll es endlich kommen: Die EU-Kommission stellte am 23. September neue Rechtsvorschriften für ein einheitliches Ladekabel vor, wie die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission bekannt gab. In Zukunft soll USB-C zum Standardanschluss für Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen werden. 

Die Idee ist nicht neu. Bereits im Jahr 2009 unterstützte die Kommission die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts. Zunächst kam eine freiwillige Vereinbarung zustande, die zur Folge hatte, dass die Zahl der angebotenen Ladegerätetypen von 30 auf drei reduziert wurde. 

Vorteil für Verbraucher und Umwelt

Ein einheitliches Kabel würde sowohl die Verbraucher als auch die Umwelt entlasten. Im Durchschnitt besitzen Verbraucher drei Ladekabel, von denen sie zwei auch regelmäßig verwenden. Dennoch sagen 38 Prozent aus, mindestens einmal Probleme gehabt zu haben, ihr Mobiltelefon nicht aufladen zu können, weil die verfügbaren Ladekabel nicht kompatibel waren. Außerdem entstehen durch entsorgte und ungenutzte Ladekabel jährlich schätzungsweise 11.000 Tonnen Elektromüll. 

Durch den Vorschlag der Kommission soll es in Zukunft für Verbraucher auch möglich sein, ein neues elektronisches Gerät ohne ein Ladekabel zu erwerben. Damit soll verhindert werden, dass es zu einer Häufung von unfreiwillig erworbenen Ladekabeln kommt. So kann Elektromüll verhindert werden. 

Die Hersteller sollen außerdem verpflichtet werden, einschlägige Informationen über die Ladeleistung bereitzustellen. Beispielsweise, ob die Schnellladung vom Gerät unterstützt wird. So können Verbraucher einfacher nachvollziehen, ob ihre bisherigen Ladegeräte ausreichen, oder ob ein neues Gerät erworben werden muss. 

Noch nicht endgültig

Die vorgestellte Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme, soll der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten geben. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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