Mit dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA) will die Europäische Union ein „Grundgesetz fürs Internet“ in Position bringen. Der DMA soll eine einheitliche kartellrechtliche Grundlage darstellen, um vor allem die großen US-Digitalkonzerne wirksamer zu regulieren, der DSA konzentriert sich dagegen eher auf gesellschaftliche Fragen und stellt die Nutzer in den Mittelpunkt.
Seit mehr als einem Jahr wird an den beiden Gesetzen gearbeitet, nach dem DMA hat sich das EU-Parlament nun auch beim DSA weitgehend geeinigt. Bis die Gesetze in Kraft treten, wird aber trotzdem noch einige Zeit vergehen. Christoph wettet trotzdem, dass beide noch vor der E-Privacy-Verordnung durch sind – eine Wette mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit, wie Patrick betont.
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