Geografische Herkunftsangabe

Neue Verordnung: „Glashütte“ künftig besonders geschützt

Veröffentlicht: 21.02.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 21.02.2022
Uhrmacher repariert Uhr

Uhren aus Glashütte stehen für eine besondere Qualität. Die Herkunftsangabe „Glashütte“ wird künftig besser geschützt: Am 11. Februar hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Festgelegt wird damit, wann diese Angabe im Hinblick auf Uhren künftig verwendet werden darf. Zurück geht die Verordnung auf eine Initiative des Bundeslandes Sachsen. Sie konkretisiert die sogenannte „Glashütte-Regel“ und soll auch die dort ansässigen Uhrenhersteller vor einer missbräuchlichen Verwendung des Attributs schützen. 

Neue Anforderungen für „Hergestellt in Glashütte“

Glashütte ist seit dem 19. Jahrhundert ein deutscher Angelpunkt für die Herstellung von Uhren. Die Zeitmesser weisen eine besondere Qualität auf – erreicht worden sei das durch die gegenseitige Abstimmung und Beachtung bestimmter Qualitätsmerkmale unter den Herstellern, heißt es im Entwurf der Verordnung. 

Um diese abzusichern, wird das Herkunftsgebiet durch die Verordnung verbindlich beschrieben, aber auch der Begriff der Uhr definiert. Damit eine Uhr künftig als hergestellt in Glashütte gelten darf, müssen in den wesentlichen Herstellungsstufen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung in den festgelegten Herkunftsgebieten erzielt worden sein. Zudem müssen bestimmte Herstellungsstufen, etwa die Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks oder das Setzen der Zeiger vollständig im Gebiet der Stadt Glashütte erfolgt sein. 

Wichtiges Signal für traditionsreiche Uhrmacherkunst

„Der Schutz der Herkunftsangabe ‚Glashütte‘ ist ein großer Erfolg für Sachsen und ein wichtiges Signal für die traditionsreiche Uhrmacherkunst im Osterzgebirge. Die in Glashütte hergestellten Uhren stehen im weltweiten Wettbewerb für eine besondere Qualität und Handwerkskunst. Um diese Erfolgsgeschichte zu sichern und zukunftsfest fortzuschreiben hat sich Sachsen seit 2019 für einen besseren Schutz eingesetzt“, teilt der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer zur Zustimmung des Bundesrates mit. 

Ein Blick in die Verordnung kann hier geworfen werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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