Neuer Gesetzentwurf

Hosting-Dienste sollen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde löschen

Veröffentlicht: 12.04.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 13.04.2022
Verbotene Webseite

Die Bundesregierung hat Anfang April einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium abgenickt, mit dem die Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz bekämpft werden sollen. Kern des geplanten Gesetzes ist es, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig Anbietern von Hosting-Diensten anordnen kann, dass sie terroristische Inhalte innerhalb von einer Stunde entfernen sollen. Bei Verstößen drohen den Hosting-Anbietern empfindliche Geldstrafen in Millionenhöhe. 

Hohe Strafen für Verstöße

Als zuständige Behörde für das Aussprechen von Entfernungsanordnungen wurde das BKA gewählt. Auch wenn die terroristischen Inhalte im EU-Ausland gehostet werden, gilt künftig die Entfernungsfrist von einer Stunde ab Erlass der Anordnung. Als terroristische Inhalte gelten laut der zugrundeliegenden EU-Verordnung 2021/784 die Anstiftung zu Terrorismus, die Verherrlichung oder Befürwortung terroristischer Taten, Anleitungen zum Herstellen von Sprengstoff oder Schusswaffen, aber auch bloß die Androhung einer terroristischen Straftat. 

Neben dem BKA wird die Bundesnetzagentur dafür zuständig sein, Verstöße gegen eine Entfernungsanordnung zu sanktionieren. Dabei drohen Hosting-Anbietern und Online-Plattformen von bis zu fünf Millionen Euro, je nach Schwere des Verstoßes. Sowohl das BKA als auch die Bundesnetzagentur werden dazu verpflichtet, jährliche Transparenzberichte zu veröffentlichen. 

Verband fürchtet Gefahr für die Meinungsfreiheit

Aktuell finden sich nur zwei Verbände-Stellungnahmen zum neuen Gesetz auf der Webseite des Innenministeriums. Der Verband der Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert insbesondere, dass die Höhe der Geldstrafen unverhältnismäßig und unangemessen sei. Dies würde kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen. 

Der Verband Digitale Gesellschaft e.V. sieht im Gesetzentwurf sogar eine ernsthafte Gefahr für die Meinungs- und Medienfreiheit. Die Medienaufsicht sei in Deutschland „aus guten Gründen” staatsfern ausgestaltet, weshalb es problematisch sei, wenn nun das BKA als nachgeordnete Behörde des Innenministeriums die Löschung von Inhalten anordnen könne. Zudem könnten die hohen Bußgelder Anreiz zur Einrichtung von Uploadfiltern durch Anbieter von Hosting-Diensten sein. 

Europäische Union will Terror-Propaganda bekämpfen

Hintergrund des neuen Gesetzentwurfes ist eine entsprechende Verordnung zur Bekämpfung von Terror-Propaganda und anderen terroristischen Inhalten im Netz, die die EU im vergangenen Jahr erlassen hat. Insbesondere wolle die EU sicherstellen, „dass Anschläge wie der in Christchurch nicht dazu genutzt werden können, Bildschirme und Gedanken zu verschmutzen”, wie der Vizepräsident der EU-Kommission Margaritis Schinas damals erklärte. Die neuen EU-Regelungen gelten speziell auch für Online-Plattformen und sind ab 7. Juni anwendbar.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.