Wir wurden gefragt

Wie muss ich die Echtheit von Kundenrezensionen in meinem Shop prüfen?

Veröffentlicht: 09.05.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Bewertungen mit Sternen im Onlinehandel

Online-Händler, die einen eigenen Shop betreiben, müssen ab 28. Mai darüber informieren, ob sie die Authentizität von Kundenbewertungen prüfen und wenn ja, wie diese Prüfung erfolgt. Diese neue Regelung ist Teil der europäischen Omnibus-Richtlinie, die das Verbraucherrecht modernisieren und für mehr Schutz im Online-Handel sorgen soll. 

Über die Omnibus-Richtlinie haben wir bei OHN in den vergangenen Wochen ausführlich berichtet. Die Neuregelung zur Authentizitätsprüfung von Rezensionen hat dabei besonders viele Leserinnen und Lesern beschäftigt und uns haben viele Fragen erreicht: Was muss geprüft werden? Was, wenn ich auf einem Marktplatz verkaufe oder wenn Bewertungen auf Suchmaschinen gezeigt werden? Wo müssen die nötigen Informationen angezeigt werden? Hier geben wir Antworten. 

Betroffen sind nur Händler mit eigenem Shop und Plattformbetreiber

Zuerst einmal ist wichtig, dass nur solche Händler betroffen sind, die selbst Verbraucherbewertungen in ihrem Shop zugänglich machen. Erhält ein Händler Bewertungen auf einem Marktplatz wie Amazon oder Etsy oder auf einer Suchmaschine wie Google, muss er diese Rezensionen nicht selbst überprüfen. Auf solchen Plattformen sind die jeweiligen Plattformbetreiber in der Pflicht, die Echtheit der Bewertungen zu prüfen und darüber zu informieren. Dennoch macht es für Händler auf Plattformen Sinn, sich mit den Betreibern in Kontakt zu setzen und nachzufragen, ob es künftig auch Mitwirkungspflichten für die Händler geben könnte. 

Diese Pflichten gelten, wenn man Bewertungen zugänglich macht

Wer also im eigenen Online-Shop Rezensionen zugänglich macht, muss die Kundschaft ab 28. Mai darüber informieren, ob die veröffentlichten Bewertungen auf ihre Echtheit geprüft werden. Hier geht es um die Authentizität, also darum, ob die Rezensionen von echten Verbrauchern stammen, die tatsächlich eine Ware oder Dienstleistung gekauft haben. 

Prüft ein Händler die Authentizität, dann muss er auch darüber informieren, wie die Prüfung erfolgt. Das kann zum Beispiel heißen, dass man darauf verweist, dass nur Kunden einen Link erhalten, über den Bewertungen abgegeben werden können oder etwa, dass jede Bewertung vor der Veröffentlichung individuell moderiert und geprüft wird und erst anschließend freigeschaltet wird. 

Erfolgt keine Echtheitsprüfung, muss der Händler auch hierüber informieren. Dann darf er natürlich auch nicht damit werben, dass alle Rezensionen nur von echten Kunden stammen. 

Hier muss der Hinweis zu finden sein

Die Information über eine erfolgte oder nicht erfolgte Prüfung sowie die zugehörigen Prozesse sollte transparent, gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe der Bewertungsfunktion zu finden sein. Was das konkret bedeutet, kann pauschal nicht gesagt werden, da es hier auch auf die einzelnen Shopdesigns ankommt und Lösungen im Einzelfall variieren können. Es ist aber auch eine Möglichkeit, bei jeder einzelnen Rezension einen Hinweis zur Echtheitsprüfung einzufügen. 

Fake-Bewertungen werden sanktioniert

Leider nutzen immer noch einige E-Commerce-Unternehmen gefälschte Bewertungen in ihren Shops. Hier werden ab 28. Mai ebenfalls einige Neuregelungen gültig. Wer gefälschte Rezensionen dann noch nutzt, beauftragt oder in seinem Shop anzeigt, kann nämlich finanziell sanktioniert werden. Eine sanktionsfähige falsche Darstellung von Bewertungen wird auch dann auch vorliegen, wenn ein Händler ausschließlich positive Bewertungen veröffentlicht, während er negative Bewertungen aussortiert.

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Kommentare  

#3 Zoe 2022-06-16 17:20
Hallo,

wie sieht es mit bereits abgegebenen Bewertungen aus, die nur über unsere Website erfolgt sind und nicht über einen externen Anbieter - müssen diese auch gekennzeichnet werden/bzw muss hier auch ein Hinweis erfolgen, dass diese Bewertungen geprüft und/oder nicht geprüft wurden?
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Hallo Zoe,

Die neue Regelung gilt auch für Bewertungen, die vor dem 28. Mai 2022 abgegeben wurden. Auch Alt-Rezensionen müssen entsprechend als geprüft oder ungeprüft gekennzeichnet werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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#2 Andreas 2022-05-23 20:04
Hallo & danke für die Antwort! Ich habe gerade euren Artikel "Omnibus-Richtl inie: So werden Rezensionen richtig gekennzeichnet" gelesen - vielen Dank hierfür! Dazu habe ich aber eine Frage zum Absatz "Problemfeld: Gesamtbewertung en" - wenn ich sicherstellen kann, das ich nur geprüfte Bewertungen veröffentliche, und die angezeigten Sternchen somit nur auf vorher geprüften Bewertungen basieren - ist es dann unbedingt nötig, die Sternchen in der Artikelübersich t mit einem Hinweis über dies zu kennzeichnen? Den Hinweis zum ob und wie findet der Kunde dann auf der Produktseite wo er die Bewertungen lesen kann, das müsste doch genügen?
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Antwort der Redaktion

Hallo Andreas,

das sind spannende Fragen, die wir für weitere Beiträge zum Thema gerne vermerken. Bei Fragen zur individuellen Umsetzung kannst Du Dich auch gerne an die Rechtsberatung des Händlerbunds wenden.

Beste Grüße

die Redaktion
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#1 Andreas 2022-05-22 12:23
Würde es genügen, wenn man bei dem Formular, in das Kunden eine Bewertung eingeben, folgenden Hinweis angibt:

"Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet. Hinweis: Wir prüfen die Bewertungen nicht auf Authentizität!"

Wäre das ein ausreichender Hinweistext?

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Antwort der Redaktion

Lieber Andreas,

entscheidend ist, dass Verbraucherinne n und Verbraucher, die sich die abgegebenen Bewertungen durchlesen, in unmittelbarer Nähe den Hinweis finden können, ob und wie eine Prüfung stattgefunden hat. Bei der Eingabe der Bewertung hat der Hinweis nicht so eine große Relevanz, sondern vor allem dort, wo Bewertungen gelesen werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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