2. Entlastungspaket der Bundesregierung

Energiepreispauschale: Droht Unternehmen ein Liquiditätsproblem?

Veröffentlicht: 24.05.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.05.2022
Unternehmer schaut auf viele Fragezeichen

Das zweite Entlastungspaket der Bundesregierung ist beschlossene Sache. Vergangene Woche stimmten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzespaket zu und machten damit den Weg frei für die Gesetzesverkündung. 

Die Inhalte des Pakets, mit denen die Bürgerinnen und Bürger angesichts drastisch steigender Energiepreise entlastet werden sollen, sind mittlerweile den meisten bekannt:

  • Ab 1. Juni soll es das 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr geben,
  • die Sprit-Steuer wird gesenkt,
  • Eltern und Sozialleistungsbeziehende erhalten je eine einmalige Zahlung
  • und natürlich bekommen alle Beschäftigten, die Einkommenssteuer zahlen, die einmalige Energiepreispauschale über 300 Euro. 

Diese 300 Euro sollen die Arbeitgeber im September zusammen mit dem Gehalt an die Angestellten auszahlen. Das sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen: Soll das Geld vom Arbeitgeber vorgestreckt werden? Wie und wann bekommt man das Geld zurück? Und könnte diese Regelung nicht zu einem ernsthaften Liquiditätsproblem für sowieso schon von Corona gebeutelten Unternehmen werden? 

Kritik an 1. Vorschlag für die Umsetzung der Energiepreispauschale 

Tatsächlich gab es für den ersten Vorschlag für die Energiepreispauschale vom April von verschiedenen Seiten reichlich Kritik. Dementsprechend äußerte sich etwa der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) in der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestags Ende April. Die Vorleistung durch den Arbeitgeber könnte ihnen längerfristig die Liquidität entziehen und kleinere Unternehmen besonders treffen, sagte die DStV-Geschäftsführerin Sylvia Mein dem Ausschuss

Auch andere Stimmen, etwa die der Unionsparteien oder des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), äußerten sich kritisch mit Blick darauf, dass Arbeitgeber die Pauschale vorstrecken sollten. „Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, die gesetzlichen Regelungen so zu gestalten, dass es keinesfalls zu einer Vorfinanzierung kommt“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Anfang Mai

Änderungen am Gesetz sollen Unternehmen schützen

Die Kritik an der ersten Version des Umsetzungsvorschlags für die Energiepreispauschale hat Wirkung gezeigt. Verabschiedet wurde das entsprechende Steuerentlastungsgesetz 2022 von Bundestag und Bundesrat nämlich in einer veränderten Fassung, die die Liquidität von Unternehmen schützen soll. 

Unternehmen sollen Summe aus Lohnsteuervoranmeldung einbehalten

Die Lösung ist nun, dass Unternehmen die 300 Euro, die sie im September an die Arbeitnehmer auszahlen sollen, von der Lohnsteuervoranmeldung im August einbehalten und nicht an das Finanzamt zahlen. So soll vermieden werden, dass Unternehmen in Liquiditätsprobleme geraten. 

Sollte der Betrag, den die Unternehmen an Energiepreispauschale auszahlen müssen, höher werden als die Lohnsteuersumme, die einbehalten werden kann, dann soll das Finanzamt den Arbeitgebern die Differenz automatisch erstatten. Wie und wann diese Erstattung gezahlt wird, ist bisher noch nicht bekannt. 

Für kleinere Unternehmen gibt es weitere Entlastungen

Eine Ausnahme gibt es für Unternehmen, die jährlich weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer abführen, die Voranmeldung quartalsweise erledigen und die Steuer für das dritte Quartal dementsprechend erst spätestens am 10. Oktober abführen. Diese Unternehmen können die Auszahlung der Energiepreispauschale in den Oktober schieben, damit sie nicht in eine wochenlange Vorkasse gehen müssen. 

Für Unternehmen, die sogar weniger als 1.000 Euro Lohnsteuer abführen und das auch nur einmal im Jahr, gibt es sogar keine Pflicht, die Energiepreispauschale selbst auszuzahlen. Beschäftigte dieser Unternehmen werden die Pauschale erst über die nächste Steuererklärung erhalten können. 

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Kommentare  

#1 Rolf Eick 2022-05-25 16:59
Was ist denn mal wieder mit den zahlreichen Solo-Selbststän digen? Gibt es für die denn keine Energiepreispau schale? Verbrauchen die privat keinen Strom, kein warmes Wasser? Brauchen die nicht heizen?
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