Es geht um die Wurst

Schärfere Regeln für Ersatzprodukte: Frankreich verbietet „Veggie-Wurst“

Veröffentlicht: 01.07.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 04.07.2022
pflanzliche Fleisch Alternativen

Mit einem neuen Dekret sorgt die Gesetzgebung dafür, dass vegetarische Alternativprodukte zu Fleisch- und Fischprodukten klar von Fleischprodukten unterschieden werden können. Damit ist Frankreich EU-weit Vorreiter und geht in seiner Gesetzgebung weiter als das EU-Parlament 2020 entschieden hat.

Fleisch-Lobby begrüßt die Änderung

Bezeichnungen wie Steak oder Wurst, die üblicherweise für Fleischprodukte verwendet werden, dürfen nicht mehr für Produkte, die nicht aus Fleisch bestehen, genutzt werden. Die Regelung tritt ab Oktober in Kraft. Die Fleisch-Industrie hat eine solche Regelung schon lange gefordert. Der Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, Jean-Francois Guilhard, nannte die Änderung einen „wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows“, wie unter anderem der Stern berichtete.

Die Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten Onav sind hingegen der Ansicht, dass die Maßnahmen ausschließlich dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleisch-Industrie dienen. Der Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch werde durch das Vorhaben gefährdet, so das Unternehmen. 

Bisher gilt die Verordnung nur für Produkte, die in Frankreich produziert werden. Der Bauernverband fordert allerdings, dass die Regierung sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einsetzt.

Veggie-Burger im Rest der EU weiter möglich

Das EU-Parlament hat 2020 gegen eine solche Regelung gestimmt. Ein Gesetzesentwurf wurde damals abgelehnt, auch ein Kompromissentwurf, der den Vermerk „Ohne Fleisch“ vorschlug, konnte sich nicht durchsetzten, wie unter anderem der Spiegel berichtete.

Die Bezeichnung von Milchalternativen wurde bereits im Jahr 2017 EU-weit reguliert. So dürfen nur Produkte, die aus der normalen Eutersekretion von Tieren gewonnen werden, Milch genannt werden. 2020 wurde die Regelung für Milchfolgeprodukten ausgeweitet. So dürfen vegane Alternativen nicht als Käse oder Butter bezeichnet werden. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#2 Chris P. Bacon 2022-07-04 11:18
Höchste Zeit für eine solche Entscheidung! Ich hoffe Deutschland und ganz Europa ziehen schnell nach. Bezeichnungen wie Wurst, Schnitzel, Braten, etc. sollten ausschließlich Fleischprodukte n vorbehalten sein. Alles Andere ist Täuschung und sollte verboten werden. Hierzulande kann man wegen Kleinigkeiten abgemahnt werden, aber irgendwelche Pampe aus Erbsen, Soja und Farbstoffen darf sich Wurst nennen!?!? Ernsthaft?
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#1 Danisch 2022-07-04 09:02
Wie bescheuert.... es wird nach wie vor viel zu viel Fleisch gegessen, aber klar, die Fleischlobby muss sich weiter profilieren.

Aber Sonnenmilch und Scheuermilch heißt weiter Milch.

Und bevor jetzt die ganzen üblichen Argumente kommen, dass sich vegetarisch ernährende Menschen nichts nachmachen sollen: Es gibt genug, die aus ethischen oder klimaschützende n Gründen auf Fleisch verzichten, aber den Geschmack an sich mögen und dann froh über vegane oder vegetarische Alternativen sind.

Für die sind Produkte dann aber teilweise schwerer zu finden, da z.B. der Suchbegriff "Hafermilch" ins Leere führt, obwohl im normalen Sprachgebrauch Niemand Haferdrink sagt, sondern Hafermilch.

Ich finde es echt schade und soo unnötig wie da die Fleischlobby mal wieder ihr klimaschädliche s Produkt schützt.
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