Datenschutz

DSGVO-Verstoß kostet VW mehr als 1 Million Euro

Veröffentlicht: 28.07.2022 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.07.2022
Fahrzeug des Herstellers VW

Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben wird teuer für den Wolfsburger Autobauer VW: Dem Unternehmen wurde ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro auferlegt, weil es bei Testfahrten vor einigen Jahren nicht darauf hingewiesen hatten, dass dabei Kameras zum Einsatz kommen, die Aufnahmen der Umgebung anfertigten. Darüber hat das Büro der Landesbeauftragten in Niedersachsen, Barbara Thiel, informiert, wie Spiegel Online berichtet.

Kameras zur Unfallvorbeugung bringen Probleme

Die entsprechenden Fahrten in Österreich, für die ein Dienstleister beauftragt und in Anspruch genommen wurde, fanden bereits im Jahr 2019 statt und hatten zum Ziel, Assistenzsysteme für neuere Fahrzeugmodelle zu erproben. In diesem Rahmen kamen auch Kameras zum Einsatz, mit denen der Wagen bestückt war und die ihre Umgebung aufzeichneten. 

Mithilfe der Aufnahmen sollten Funktionen getestet und trainiert werden, mit denen Verkehrsunfälle in Zukunft vermieden werden könnten. Das Fahrzeug mit den Kameras hätte allerdings beim Einsatz ausreichend gekennzeichnet werden müssen, was nicht der Fall gewesen sein soll.

VW nimmt Bußgeldbescheid an

Ein weiterer Kritikpunkt zulasten des Autobauers sei, dass es keinen detaillierten Vertrag mit dem Dienstleister gegeben habe und überdies eine „Datenschutz-Folgenabschätzung“ fehlte, mit der auch eine Risikoabwägung einher hätte gehen sollen. „Schließlich seien Dokumentationspflichten nicht vollständig zu der Frage erfüllt worden, welche ,technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen‘ bei der Verarbeitung der Daten um den Wagen herum getroffen wurden“, heißt es weiter.

Die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens, Barbara Thiel, stufte die Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung allerdings „mit niedrigem Schweregrad“ ein. VW selbst habe die zulasten gelegten Verstöße zudem umgehend abgestellt und verlauten lassen, den Bußgeldbescheid anzunehmen. Der Konzern werde die Zahlung der Geldbuße vornehmen, um das Ordnungswidrigkeitsverfahren einstellen zu können.

Auch Tesla mit Schwierigkeiten beim Datenschutz

Ähnlich geartete Schwierigkeiten rund um Kamerasysteme beim Fahrzeugen hatte jüngst auch der E-Autobauer Tesla: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte am Berliner Landgericht Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Er wirft ihm vor, Kundinnen und Kunden, die den sogenannten Wächter-Modus nutzen, nicht zureichend über die potenziellen Datenschutzrisiken zu informieren, die sogar Bußgeldern für die Nutzerinnen und Nutzer zur Folge haben können.

Der Wächter-Modus ist eine Funktion, die für abgestellte bzw. geparkte Autos vorgesehen ist und soll vor Diebstählen schützen: Am Auto integrierte Kameras nehmen dabei permanent und anlasslos die Umgebung auf – und somit etwa auch unbescholtene Passanten, die darüber nicht zureichend aufgeklärt werden, dass in der Öffentlichkeit Aufnahmen von ihnen erstellt und entsprechend Daten erhoben und verarbeitet werden. Auch die Möglichkeit einer Einwilligung oder eben Ablehnung der Aufnahmen fehlt in diesem Rahmen.

„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, hatte sich Marion Jungbluth vom vzbv geäußert.

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Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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