Um die Bevölkerung angesichts steigender Energiepreise zu entlasten, hatte sich die Bundesregierung Ende September auf die sogenannte Gaspreisbremse geeinigt. Nun haben sich das Kanzleramt sowie das Wirtschafts- und Finanzministerium auf die Eckpunkte für die nächsten Entlastungsschritte verständigt.
Bereits ab Dezember soll Haushalten sowie kleinen Unternehmen, die Wärme aus Gas oder Fernwärme beziehen, die monatliche Abschlagszahlung erlassen werden, wie die FAZ mit Verweis auf ein Übersichtsschreiben der Regierung meldet. Die Abrechnung der Firmen bzw. Haushalte müsse über ein Standardlastprofil laufen, auch darf der Jahresverbrauch an Gas nicht über 1500 Megawattstunden liegen, damit sie die Entlastung erhalten. Mieter erhalten die Entlastung ab dem nächsten Jahr, wenn sie ihre Betriebskostenabrechnung erhalten. Allerdings wurde bei einigen die Vorauszahlung für die Betriebskosten bereits angepasst, hierzu mache das Papier keine näheren Angaben.
Die Gaspreisbremse wiederum soll ab 1. März 2023 gelten. „Es wird darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt“, heißt es im Bericht. Der Staat will bei 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs den Kilowattstundenpreis auf 12 Cent reduzieren. Bei Industrieunternehmen würden die Strompreise bei 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Am heutigen Mittwoch kommen Bund und Länder zur Beratung des Beschlussentwurfs zusammen. Auch Entlastungen beim Strompreis stehen in der Ministerpräsidentenkonferenz laut Spiegel dabei zur Debatte: Anfang des nächsten Jahres sollen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs 40 Cent pro Kilowattstunde subventioniert werden.
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Liebe Redaktion!
Bedeutet Vorjahr dann das Jahr 2022?
Wir haben bisher in 2022 (statt sonst bis Oktober 1.600 Megawattstunden )gerade mal 337 Megawattstunden Gas verbraucht, weil wir schon im März die Heizung abstellen nussten. Seitdem arbeiten wir mit Wollunterwäsche und wenn unter 10 Grad, noch mit Ölradiator und Stromheizung.
Falls 2022 das Vorjahr wäre, würden wir nur für 270 Megawattstunden eine Deckelung erhalten.
Da haben wir uns mit dem Gassparen in diesem Jahr wohl selber mehr als geschadet.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Susanne,
vielen Dank für deine Nachfrage! Genau, es geht um das Jahr 2022 – denn in diesem Jahr sind die Energiepreise massiv angestiegen und deshalb bedarf es aus politischer Sicht einer finanziellen Entlastung.
Konkret erhalten Verbraucherinne n und Verbraucher eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbra uchs bemisst. „Als Vorjahresverbra uch gilt die Jahresverbrauch sprognose, die der Abschlagszahlun g für den September 2022 zugrunde gelegt wurde“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss. Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Versorger erstellen eine Jahresprognose für den Verbrauch, an dem sich die monatlichen Kosten bemessen, in diesem Fall gilt also, welcher Jahresverbrauch für die Zahlung für den Monat September 2022 prognostiziert wurde.
Aus solidarischer und nachhaltiger Perspektive ist es unabhängig davon geboten, Energie einzusparen.
Viele Grüße
die Redaktion
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