Reise-Apps sollen Buchungsdaten an Behörden mitteilen

Veröffentlicht: 08.11.2022
imgAktualisierung: 08.11.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.11.2022
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Airbnb Logo vor München Skyline
© AlesiaKan / Shutterstock.com
Apps für Unterkunftbuchungen sollen Daten an Behörden weiter geben, damit sich Städte besser auf den Ansturm von Touristen vorbereiten können.


Die EU-Kommission plant ein Gesetz, welches Apps, die Unterkünfte vermieten, dazu verpflichtet, Daten an Behörden weiterzugeben. Damit sollen sich Städte und Gemeinden besser auf den Andrang von Touristen vorbereiten können. Da Kurzzeitvermietungen ein Viertel aller Touristenunterkünfte ausmacht, war das in der Vergangenheit sehr schwierig. Durch die Weitergabe der Daten von Apps wie Booking.com oder Airbnb soll so eine vorausschauende Organisation möglich sein, wie LTO berichtete. 

Müllentsorgung und Öffnungszeiten  

Durch die Daten, wie viele Übernachtungen gebucht sind und wie lange die Gäste in der Stadt bleiben, sollen etwa die Müllentsorgung und die Öffnungszeiten von beispielsweise Touristeninformationen besser geregelt werden. Auch ein nachhaltiger Tourismus soll durch die Änderungen gefördert werden. 

In Amsterdam ist eine Registrierungspflicht von Airbnb bereits in Kraft getreten. So soll auch dem Massentourismus Einhalt geboten werden. Airbnb hat sich für eine einheitliche Regelung ausgesprochen. 

Die neuen Regeln sehen zudem eine Registrierungspflicht vor. Gastgeber müssen ihre Unterkünfte dann vorher bei Behörden anmelden. Das soll auch für mehr Sicherheit bei Verbrauchern sorgen. Mehrkosten für Gäste sollen laut Angaben der EU-Kommission dadurch nicht entstehen. 

Lockerungen für kleine Plattformen

Auch kleinere Plattformen sollen von den Neuregelungen betroffen sein. Allerdings soll es gelockerte Regelungen für Anbieter von durchschnittlich unter 2.500 Gastgebern pro Monat geben. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll es neben Geldstrafen auch weitere Sanktionsmöglichkeiten geben, das liegt allerdings im Ermessen der EU-Staaten. Um sich auf den Datenaustausch vorzubereiten, ist eine Übergangszeit von zwei Jahren geplant. 

Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen jedoch zunächst über die Änderungen beraten. Erst wenn sowohl die EU-Staaten als auch das EU-Parlament zustimmen, kann das Gesetz beschlossen werden. 

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 08.11.2022
img Letzte Aktualisierung: 08.11.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
1 Kommentare
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gunnar
08.11.2022

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spielt es wirklich eine rolle wieviel müll entsteht.??
meine mülltonne hat immer die gleiche größe, egal ob die familie einige tage zu besuch sind, oder nicht.
touristeninfomationen, bleiben länger offen.?
unsere im nächsten größeren ort, ist immer nur gleich geöffnet, egal ob gerade mal wieder 50.000 zum konzert oder so kommen.
die sollen doch einfach zugeben, das es um steuern und reisedaten von personen geht.
china ist doch ein gutes beispiel, wie man die kontrolle der menschen vollendet.