Handyreparatur soll in der EU einfacher werden

Veröffentlicht: 21.11.2022
imgAktualisierung: 21.11.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.11.2022
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Alte kaputte Handys
© ArieStudio / Shutterstock.com
Im neuen Jahr sollen Reparaturen für Handys und Smartphones einfacher werden. Mit einem neuen Gesetz sollen bestimmt Ersatzteile für sieben Jahre zur Verfügung stehen.


Die EU-Kommission und die EU-Staaten haben sich am Freitag auf neue Ökodesign-Regeln geeinigt, wie unter anderem der Spiegel berichtete. Im kommenden Jahr sollen Geräte wie Smartphones und Tablets einfacher repariert werden können. Hersteller müssen bestimmte Ersatzteile wie Display und Akkus sieben Jahre lang zur Verfügung stellen. Informationen zu Reparatur und Softwareupdates müssen fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt werden. 

Übergangsfrist von 21 Monaten

Die Regeln sollen im kommenden Jahr von der EU-Kommission final beschlossen werden, so die Ministerien. Nach einer Übergangszeit von 21 Monaten soll die Regelung für alle in der EU verkauften Geräte gelten.

Das EU-Parlament und die EU-Staaten haben streng genommen noch drei Monate Zeit, dem Vorhaben zu widersprechen, das gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich. Wenn keine Einwände kommen, kann das Gesetz angenommen werden. 

Für große Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher gelten die Anforderungen schon seit März 2021. 

Mehr zum Thema:

„Guter Ausgleich zwischen Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßt das Vorhaben. „Mit den neuen Verordnungen vereinfachen wir die Reparatur und die Wiederaufbereitung von Smartphones und Tablets und verlängern so ihre Nutzungsdauer. Gleichzeitig haben wir mit den künftigen Produktanforderungen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes gefunden“, wird der Minister zitiert. 

Auch die Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sieht in der Regelung einen Fortschritt: „Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann. Damit gehen wir einen weiteren Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft“. Es werde eine Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Elektrogeräten in der Europäischen Union gelegt, so Lemke. 

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 21.11.2022
img Letzte Aktualisierung: 21.11.2022
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