Die Bundesregierung will die geplante Strompreise unter anderem auch mit einer Abschöpfung von kriegs- und krisenbedingten Überschüssen der Energiebranche finanzieren. Einem Rechtsgutachten zufolge ist das aber verfassungswidrig. Der Gesetzesentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie. Das teilt der Energieversorger Lichtblick mit Verweis auf das Gutachten mit, wie der Spiegel berichtet.
Konkret geht es um die sogenannten „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt. Der Gesetzentwurf von Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium sieht vor, dass diese Gewinne rückwirkend ab dem 1. September abgeschöpft werden, mindestens bis Juni 2023, um die Strompreisbremse mitzufinanzieren. Davon seien vor allem Anbieter von Ökostrom, also aus Sonnen- und Windkraft, betroffen, die von hohen Preisen an der Börse profitieren.
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