Stiftung EAR plant Änderung der Gebührenordnung

Veröffentlicht: 30.11.2022
imgAktualisierung: 01.12.2022
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
30.11.2022
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Recycling digitaler Datenabfälle
© Vector Tradition / Shutterstock.com
Die Stiftung EAR plant offenbar neue regelmäßige und pauschale Gebühren, die 25 Euro monatlich betragen sollen.


Das Elektrogesetz soll unter anderem sicherstellen, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden, statt im Hausmüll zu landen. Einer der Säulen dessen ist die richtige Kennzeichnung der Artikel mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Zudem muss eine Registrierung der Geräte erfolgen, um auch die Wirtschaft mit in der Verantwortung zu nehmen. Und das kostet bekanntlich Geld...

Änderung der Gebührenordnung für 2023 geplant

Die Verordnung mit dem knackigen Namen „Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz“ (kurz: ElektroGBattGGebV) regelt, was die Dienstleistungen rund um die Stiftung EAR kosten. Laut einer aktuellen Meldung soll eine Änderung der Gebührenordnung für 2023 auch eine laufende Gebühr einführen. Diese Quartalspauschale von wohl 25 Euro soll nach Angaben von elektrogesetz.de für alle registrierten Hersteller ab dem kommenden Jahr anfallen. 

Der Zweck der neuen Kosten soll unter anderem die Deckung der Gemeinkosten des EAR-Registrierungsportals sein. „Bemerkenswert ist neben der etwas überraschend angesetzten Gebühr, dass damit zukünftig nicht nur B2C-, sondern auch B2B-Hersteller fortlaufend belastet werden sollen. Bisher fielen für letztere – mit Ausnahme etwaiger Widerrufsgebühren – nach der Erstregistrierung bei EAR keine weiteren Kosten mehr an“, so das Portal.

„Gebühren-Flatrate“ belastet sehr kleine Hersteller

Besonders kleine Hersteller könnten hier über Gebühr belastet werden, denn offenbar gilt der Quartalsbeitrag unabhängig von der Menge der registrierten Geräte und ist pauschal für alle gleich. Zudem sei der sogenannte kleine Härtefallantrag zwischenzeitlich aus der Gebührenverordnung gestrichen wurden. Bisher handelt es sich nur um einen Referentenentwurf. Die finale Gebührenordnung steht also noch nicht fest.

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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expert/in für: IT-Recht

Veröffentlicht: 30.11.2022
img Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
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KOMMENTARE
2 Kommentare
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Thorsten
08.04.2024

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Mittlerweile sind wir bei 50€ im Quartal. Also 200 Euro im Jahr. Einen Geschäftsberich t bekommt man nicht, man darf nur zahlen. Vielleicht das Thema nochmals groß aufgreifen.
gunnar
01.12.2022

Antworten

ja, so manche stiftungen, vereine usw wissen wie man massenhaft gelder generiert.
auch die stiftungen zahlen super gehälter, hauen die gelder für sonstwas raus usw.
siehe unsere fernsehgebühren.
ein riesiger selbstbedienungstopf.
es wird garantiert nicht das ende sein.
den staat freut es ja, wenn am ende nur noch 5 oder 6 riesen firmen in deutschland alles unter sich haben.
brauchen die nur noch 5 oder 6 steuerprüfer.