Neues Label soll Reparierbarkeit von Smartphones anzeigen

Veröffentlicht: 19.12.2022
imgAktualisierung: 19.12.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.12.2022
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Kaputte Smartphones auf einem Haufen
© Poravute Siriphiroon / Shutterstock.com
Die EU plant ein neues Label, welches bei Smartphones und Tablets anzeigen soll, ob sich diese gut reparieren lassen.


Zugunsten der Nachhaltigkeit sollen Elektrogeräte häufiger repariert werden, anstatt sie entsorgen zu müssen. Dazu soll unter anderem die im November beschlossene Ökodesign-Richtlinie, die ein Recht auf Reparatur einführt, beitragen. Jetzt hat die EU-Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten ein neues Energielabel beschlossen, welches ab 2025 zeigen soll, wie gut sich Geräte reparieren lassen. Das hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Reparierbarkeits-Index von A-E

Das neue Label soll anzeigen, auf einer Skala von A-E angeben, wie gut sich ein Gerät reparieren lasse. Robert Habeck (Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sieht in dem neuen Label eine verlässliche Hilfe bei der Kaufentscheidung. Außerdem sollen Hersteller von Smartphones und Tablets so einen Anreiz haben, die Produkte nachhaltig zu designen. Auf diese Weise werden Ressourcen weltweit effizienter eingesetzt, so der Minister. 

„Kompass für den Einkaufskorb“

Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke ist optimistisch. Sie sieht im neuen Reparierbarkeits-Index einen „Kompass für den Einkaufskorb“. Verbraucher haben es in Zukunft leichter, ein Gerät zu kaufen, welches wirklich reparierbar und langlebiger ist, so die Ministerin. „Die heutige Entscheidung ist eine wichtige Weichenstellung für einen Massenmarkt, wo bislang noch das Einweg-Prinzip dominiert. Künftig soll Reparieren statt Wegwerfen das neue Normal werden.“

Relevant für die Einordnung auf der Skala werden unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Ersatzteilverfügbarkeit und die Dauer der Verfügbarkeit von Softwareupdates. 

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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 19.12.2022
img Letzte Aktualisierung: 19.12.2022
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