Recht 2023: Wie ist das denn nun mit der Arbeitszeiterfassung?

Veröffentlicht: 13.02.2023
imgAktualisierung: 14.03.2023
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.02.2023
img 14.03.2023
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OHN Podcast
© Händlerbund | LightField Studios / Shutterstock.com
Was ist 2023 rechtlich zu erwarten? Im neuen OHN Podcast blicken wir auf Arbeitszeit, DSGVO und Hinweisgeber.


Neues Jahr, neue Gesetze – und auch alte Gesetze. 2023 hält rechtlich so einiges in petto. Das Arbeitsrecht wird etwa umfassend überarbeitet. Die meisten werden mitbekommen haben, das zum Beispiel die Arbeitszeiterfassung jetzt verpflichtend wird – bzw. längst verpflichtend ist, aber so wirklich noch nicht durchgesetzt wird. Das fordert Fragen heraus: Was gehört zur Arbeitszeit? Kaffeerunde? Toilettenpause? Bildschirmpause? Arbeitsweg? Die Antworten darauf sind teils gar nicht so einfach, unsere juristischen Asse Sandra May und Melvin Dreyer kennen sich aber aus.

Und immer die DSGVO

Auch ein Arbeitsthema: Die Whistleblowerrichtlinie wird umgesetzt. In Deutschland sprechen wir hier aber von Hinweisgeberschutz, das klingt deutscher. Was das für Unternehmen und Mitarbeiter bedeutet? Klären wir. Auch das Verpackungsgesetz und das Urheberrecht erfahren Neuerungen. Und dann gibt es da noch den Digital Markets Act und die DSGVO. Das sind quasi schon ewige Begleiter, die 2023 aber wieder (bzw. endlich) wichtig werden dürften. Im neuen OHN Podcast bringen wir euch auf den aktuellen Stand.

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Christoph Pech

Christoph Pech

Expert/in für: Digital Tech

Veröffentlicht: 13.02.2023
img Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
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