Neues Jahr, neue Gesetze – und auch alte Gesetze. 2023 hält rechtlich so einiges in petto. Das Arbeitsrecht wird etwa umfassend überarbeitet. Die meisten werden mitbekommen haben, das zum Beispiel die Arbeitszeiterfassung jetzt verpflichtend wird – bzw. längst verpflichtend ist, aber so wirklich noch nicht durchgesetzt wird. Das fordert Fragen heraus: Was gehört zur Arbeitszeit? Kaffeerunde? Toilettenpause? Bildschirmpause? Arbeitsweg? Die Antworten darauf sind teils gar nicht so einfach, unsere juristischen Asse Sandra May und Melvin Dreyer kennen sich aber aus.
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