Green Claims

Irreführende Umweltaussagen: EU-Kommission stellt neue Regeln für Greenwashing vor

Veröffentlicht: 23.03.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
Baumkrone über Bürogebäude

Grün taxiert zu einer beliebten Farbe im Marketing – Kein Wunder, steht es doch für Nachhaltigkeit. Wo sich viele Unternehmen ernsthaft um Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit bemühen, Prozesse ändern und Produkte umstellen, ist das allerdings längst nicht überall so. Das jedenfalls lässt sich aus einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 ableiten: Sie kommt zu dem Ergebnis, dass 53,3 Prozent der geprüften Umweltaussagen als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt werden können. Dieses Greenwashing will die Kommission verhindern und hat dafür gerade den Entwurf neuer Regeln vorgestellt. 

Regulierung für grüne Werbeaussagen und Umweltsiegel

„Umweltaussagen sind allgegenwärtig: von ozeanfreundlichen T-Shirts, CO2-neutralen Bananen und bienenfreundlichen Säften bis hin zum Versand mit 100prozentiger CO2-Kompensation. Leider entbehren diese Aussagen nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Dies öffnet Grünfärberei Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen“, sagt Frans Timmermans, zuständiger Exekutivpräsident der Europäischen Kommission für den Green Deal im Hinblick auf den neuen Vorschlag. 

Dieser sieht vor, dass Unternehmen, die (freiwillige) Umweltaussagen über ihre Waren oder Dienstleistungen tätigen, Mindeststandards einhalten müssen. So geht es insbesondere darum, wie solche Aussagen durch Belege untermauert werden müssen und wie die Kommunkation erfolgen soll. Abgezielt werde dabei auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie etwa „T-Shirt aus recycelten Kunststofflaschen“, „klimaneutraler Versand“ oder „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“, gleich ob sie sich auf umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen des Produkts oder des Gewerbetreibenden selbst beziehen. Sofern bestimmte Aussagen bereits unter bestehende Vorschriften fallen, sollen diese allerdings ausgenommen sein. Das betrifft etwas das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo. Auch solche Aussagen, die unter andere künftige Vorschriften fallen, seien nicht betroffen.

Vorschlag fordert Belege für Angaben und sachdienliche Kommunikation

Das führt zum nächsten Punkt, denn auch gegen den Wildwuchs öffentlicher wie privater Umweltzeichen will man vorgehen. Von diesen gebe es auf dem EU-Markt etwa 230 verschiedene, lässt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius wissen. „Es ist wichtig, Umweltaussagen und -zeichen auf Produkten vertrauen zu können“, ergänzt er. „Wir wollen dazu beitragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kaufentscheidung fundiert treffen können, und dafür sorgen, dass Unternehmen belohnt werden, die echte Anstrengungen unternehmen, um ihre Auswirkungen auf die Natur, die Ressourcennutzung, klimawirksame Emissionen und die Umweltverschmutzung zu verringern“. 

Hinsichtlich der Regulierung des Inhalts der betroffenen Werbeaussagen zeichnet sich wohl eine grobe Parallele zu anderen Regelungen ab, etwa jener von gesundheitsbezogenen Aussagen. Wie die Kommission mitteilt, müssten entsprechende Aussagen künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Die Mitgliedstaaten sollen hierzu geeignete Prüfsysteme einrichten. Auch werde durch verschiedene Vorschriften sichergestellt, dass grüne Werbeaussagen „sachdienlich“ kommuniziert werden. Beispielsweise seien keine Aussagen mehr möglich, die die gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts pauschal bewerten – außer es ist nach den EU-Vorschriften so vorgesehen. Auch für die Vergleiche mit anderen Produkten oder Organisationen soll es Vorgaben geben. 

Gleiche Ausgangsbedingungen im Sinne des Wettbewerbs

Mit den Regelungen will man nicht nur Verbraucher dabei unterstützen, größere Klarheit und mehr Sicherheit zu erhalten und so nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen zu können. Durch Irreführungen und vage Behauptungen entstehen auch wettbewerbliche Ungleichgewichte – es liegt nicht fern, dass ein Unternehmen, das im Wesentlichen eine entsprechende Ausrichtung oder ein Engagement nur vorgibt, mehr von solchen Aussagen haben könnte, als eines, dass für dieselben Aussagen auch echte Anstrengungen unternimmt. Im Ergebnis sollen so gleiche Ausgangsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten geschaffen werden. 

Noch handelt es sich um einen ersten Entwurf am Anfang des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses. Danach muss der Vorschlag für die Richtlinie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Eingesehen werden kann der Entwurf hier

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.