Umweltschutz

EU verbietet Verkauf von Mikroplastik

Veröffentlicht: 26.09.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 06.10.2023
Kleine Plastikteilchen auf Hand

Um die Umwelt und die Weltmeere besser vor Plastikpartikeln schützen zu können, soll künftig der Verkauf von Mikroplastik und Produkten, denen die Plastikteilchen zugesetzt sind, verboten sein. Betroffen davon sind etwa kosmetische Produkte, Spielzeug, Pflanzenschutzmittel oder auch Granulatmaterial auf Sportanlagen. Zwar sollen die Verbote schrittweise eingeführt werden. Allerdings werden die ersten Verbote bereits in 20 Tagen gelten. 

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde der 15. Oktober 2023 als Stichtag genannt. Da die Verordnung am 27.09.2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten soll, wurde das Datum entsprechend auf den 17.10.2023 angepasst.

Erste Verbote ab Oktober

Die EU-Kommission hat neue Regelungen aufgestellt, die zukünftig den Verkauf von Mikroplastik verbieten werden, berichtet die Tagesschau. Nach einer Mitteilung aus Brüssel soll aber nicht nur der Verkauf von Mikroplastik selbst, sondern auch die Veräußerung von Produkten, die Mikroplastik enthalten und bei deren Verwendung freisetzen, reguliert werden. 

In einigen Bereichen treten die Verbote erst in den kommenden Jahren in Kraft. Für erste Produkte in der Kosmetik, wie beispielsweise Mikroperlen oder loses Glitter, gelten die Verbote allerdings schon ab dem 17. Oktober 2023. 

Für das Granulat auf Kunstrasenplätzen und weiteren Sportanlagen wird das Verbot von Mikroplastik erst in acht Jahren gelten. Wie die EU-Kommission mitteilt, stelle die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik auf diesen Plätzen die größte Quelle für die Umweltverschmutzung mit Mikroplastik dar. Allerdings wolle man „den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit geben, auf Alternativen umzusteigen”. 

Freisetzung von einer halben Million Tonnen Mikroplastik verhindern

Als Mikroplastik gelten schwer abbaubare und synthetisch hergestellte Polymere, die weniger als fünf Millimeter groß sind. Da sich die Plastikteilchen so gut wie überall anreichern können und damit sowohl die Umwelt belasten als auch Mensch und Tier schaden können, soll die neue EU-Verordnung die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik verhindern. 

Doch es gibt auch Ausnahmen: Ausgenommen von den neuen Vorschriften sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder kein Mikroplastik bei der Verwendung freisetzen. Deren Hersteller müssen aber Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung der Produkte geben, um die Freisetzung zu verhindern. Ausnahmen gelten ebenso für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel. 

Die EU-Staaten und das Parlament haben der Verordnung bereits zugestimmt.

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Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#2 Anna G. 2023-09-27 15:54
Grundsätzlich nachvollziehbar . Ich vermute aber, dass der ganze Puchei nur mit weiteren immenden "Test- und Prüfkosten" sowie Bescheinigungen und Register, sowie Plattformsperru ngen und Blockaden verbunden ist.

Also noch weniger Produkte auf den Markt und stattdessen auf dem Recyclinghof, die okay gewesen wären, aber zu teuer im "Beweis" sind
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#1 Ronny Enzmann 2023-09-27 14:10
Hallo,

grundsätzlich ist das ja löblich und ein erster Schritt. Doch bei den Ausnahmen stellen sich mir die Haare auf. Die Industrie ist wieder mal raus, dort wo vermutlich das meiste davon produziert wird. Und wir selbst und unsere Tiere dürfen es über Arzenei, Futter und Lebensmittel weiter zu uns nehmen? Na bin ich froh, dass es dem Granulat für Kunstrasen an den Kragen geht...... *unverständlich *
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