EU-Parlament

Hass und Hetze sollen EU-weit strafbar sein

Veröffentlicht: 19.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.01.2024
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Mit einer Mehrheit von 397 zu 121 Stimmen hat sich das EU-Parlament dazu entschieden, „Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände mit aufzunehmen, wie Heise berichtet. Dabei werden bestimmte Straftatbestände festgelegt, die in jedem EU-Land strafrechtlich verfolgt werden müssen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die universelle Absicherung von Gruppen und Gemeinschaften gelegt, die von Hetze betroffen sind. Die Abgeordneten betonten, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut für die Demokratie sind, allerdings nicht als Schutzschild für Hassrede und Hassverbrechen missbraucht werden dürfen.  

Neun von zehn Hassangriffen werden nicht angezeigt

Die parlamentarische Berichterstatterin Maite Pagazaurtundúa von den spanischen Liberalen gab an, dass neun von zehn Hassangriffen in Europa nicht angezeigt werden. Da diese unsichtbar sind und die Opfer somit ungeschützt bleiben, sollen die Mitgliedsstaaten daran arbeiten, diese Ereignisse sichtbar zu machen. 

Die Straftatbestände zur Hasskriminalität sollen in Artikel 83 AEUV hinzugefügt werden. Dort sind Straftaten besonders schwerer Kriminalität, wie Terrorismus oder Menschenhandel aufgeführt, zu denen die EU Richtlinien zu Mindestvorschriften festlegen darf. 

EU-Staaten sind geteilter Ansicht

Grundsätzlich waren die Justizminister der 27 EU-Länder positiv gegenüber dem Vorhaben gestimmt. Einige Regierungen hatten allerdings noch Bedenken. Spanien und Österreich hingegen sehen den Schritt als lange überfällig an und kritisieren schon länger, dass auf europäischer Ebene gegen Hass im Netz vorgegangen werden muss. 

Justizminister Marco Buschmann (FDP) ist generell für ein entschlossenes Vorgehen gegen Online-Hass, ist aber auch der Auffassung, dass das Strafrecht hierzulande schon klar genug ist. Erst wenn die EU-Kommission Mindestvorschriften für die Definitionen und Sanktionen in Bezug auf Hetze und Hasskriminalität festlegt, muss geprüft werden, ob noch Handlungsbedarf besteht.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 anja 2024-01-22 11:21
wer geht eigentlich gegen hass und hetze von staatlicher seite vor ?
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