Neun von zehn Hassangriffen werden nicht angezeigt
Die parlamentarische Berichterstatterin Maite Pagazaurtundúa von den spanischen Liberalen gab an, dass neun von zehn Hassangriffen in Europa nicht angezeigt werden. Da diese unsichtbar sind und die Opfer somit ungeschützt bleiben, sollen die Mitgliedsstaaten daran arbeiten, diese Ereignisse sichtbar zu machen.
Die Straftatbestände zur Hasskriminalität sollen in Artikel 83 AEUV hinzugefügt werden. Dort sind Straftaten besonders schwerer Kriminalität, wie Terrorismus oder Menschenhandel aufgeführt, zu denen die EU Richtlinien zu Mindestvorschriften festlegen darf.
EU-Staaten sind geteilter Ansicht
Grundsätzlich waren die Justizminister der 27 EU-Länder positiv gegenüber dem Vorhaben gestimmt. Einige Regierungen hatten allerdings noch Bedenken. Spanien und Österreich hingegen sehen den Schritt als lange überfällig an und kritisieren schon länger, dass auf europäischer Ebene gegen Hass im Netz vorgegangen werden muss.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) ist generell für ein entschlossenes Vorgehen gegen Online-Hass, ist aber auch der Auffassung, dass das Strafrecht hierzulande schon klar genug ist. Erst wenn die EU-Kommission Mindestvorschriften für die Definitionen und Sanktionen in Bezug auf Hetze und Hasskriminalität festlegt, muss geprüft werden, ob noch Handlungsbedarf besteht.
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