Bundesnetzagentur

Unerlaubte Telefonwerbung: 2023 wurden Rekord-Bußgelder in Millionenhöhe verhängt

Veröffentlicht: 22.01.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 22.01.2024
Person nimmt Telefonhörer in die Hand

Werbende Telefonanrufe, die nicht erwünscht sind, stellen ein großes Ärgernis für Verbraucher:innen dar und sind den Unternehmen daher auch gesetzlich untersagt. Trotz der Gefahr, ein hohes Bußgeld zahlen zu müssen, halten sich dennoch lange nicht alle Unternehmen an das Verbot. Wie die Bundesnetzagentur jetzt bekannt gab, sind die Beschwerden für unerlaubte Telefonanrufe zu Werbezwecken im Jahr 2023 zwar etwas zurückgegangen. Durchweg positiv sieht sie diesen Trend jedoch nicht. 

Weniger Beschwerden, aber schwerere Rechtsverletzungen

Auch im vergangenen Jahr hatte sich die Bundesnetzagentur mit unerlaubter Telefonwerbung zu befassen, denn nicht alle Unternehmen hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben. So seien zwar nach Angaben der Bundesnetzagentur weniger Beschwerden als 2022 eingegangen. Allerdings waren die Rechtsverletzungen schwerer, was sich auch in den ausgesprochenen Bußgeldern zeigte: Insgesamt 1,435 Millionen Euro verhängte die Bundesnetzagentur gegen Unternehmen. Im Vorjahr waren es „nur“ 1,15 Millionen Euro gewesen.

Bei etwa 5.600 Beschwerden ging es um Energieversorger. Dahinter reihen sich dann vor allem Beschwerden zu Gewinnspielen und Bauprodukten ein, berichtet die Bundesnetzagentur. 34.714 unerlaubte Werbeanrufe waren es insgesamt. 2022 waren es mit 64.704 noch fast doppelt so viele. 

Die Masche bleibt: Vertrauen gewinnen

Was sich im Vergleich zu 2022 nicht verändert habe, sei die Masche der Anrufer, den eigentlichen Grund des Anrufs zu verschleiern. Besonders häufig wird zu Beginn des Gesprächs vorgegeben, der aktuelle Energieversorger oder ein Vergleichsportal zu sein. Damit soll vor allem das Vertrauen der Betroffenen gewonnen werden, um so an deren persönliche Daten wie etwa Zählerstände und Zählernummern zu kommen. 

Aggressive Gesprächsführung und Täuschungsmanöver

Heise-online zitiert die Bundesnetzagentur folgendermaßen: „Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar.“ Dabei fielen ganz bestimmte Unternehmen immer wieder auf. „Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden“, heißt es weiter.

Die Bundesnetzagentur erkennt darin einen Trend hin zu bewussten und schweren Rechtsverletzungen, bei denen die Angerufenen teilweise terrorisiert, aggressiv angegangen oder auch getäuscht werden. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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