Weniger Beschwerden, aber schwerere Rechtsverletzungen
Auch im vergangenen Jahr hatte sich die Bundesnetzagentur mit unerlaubter Telefonwerbung zu befassen, denn nicht alle Unternehmen hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben. So seien zwar nach Angaben der Bundesnetzagentur weniger Beschwerden als 2022 eingegangen. Allerdings waren die Rechtsverletzungen schwerer, was sich auch in den ausgesprochenen Bußgeldern zeigte: Insgesamt 1,435 Millionen Euro verhängte die Bundesnetzagentur gegen Unternehmen. Im Vorjahr waren es „nur“ 1,15 Millionen Euro gewesen.
Bei etwa 5.600 Beschwerden ging es um Energieversorger. Dahinter reihen sich dann vor allem Beschwerden zu Gewinnspielen und Bauprodukten ein, berichtet die Bundesnetzagentur. 34.714 unerlaubte Werbeanrufe waren es insgesamt. 2022 waren es mit 64.704 noch fast doppelt so viele.
Die Masche bleibt: Vertrauen gewinnen
Was sich im Vergleich zu 2022 nicht verändert habe, sei die Masche der Anrufer, den eigentlichen Grund des Anrufs zu verschleiern. Besonders häufig wird zu Beginn des Gesprächs vorgegeben, der aktuelle Energieversorger oder ein Vergleichsportal zu sein. Damit soll vor allem das Vertrauen der Betroffenen gewonnen werden, um so an deren persönliche Daten wie etwa Zählerstände und Zählernummern zu kommen.
Aggressive Gesprächsführung und Täuschungsmanöver
Heise-online zitiert die Bundesnetzagentur folgendermaßen: „Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar.“ Dabei fielen ganz bestimmte Unternehmen immer wieder auf. „Diese bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere Hundert oder sogar Tausend Beschwerden“, heißt es weiter.
Die Bundesnetzagentur erkennt darin einen Trend hin zu bewussten und schweren Rechtsverletzungen, bei denen die Angerufenen teilweise terrorisiert, aggressiv angegangen oder auch getäuscht werden.
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