Heftige Kritik von verschiedenen Seiten
Bereits vor dem Beschluss gab es heftige Diskussionen über die Teil-Legalisierung. Die Union, insbesondere CDU-Chef Merz, hatte bereits angekündigt, das Gesetz im Vermittlungsausschuss zu blockieren, bis die Amtszeit der aktuellen Regierung endet. Er erklärte außerdem, dass er im Falle einer Regierungsübernahme 2025 die Gesetzesänderung rückgängig machen werde. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich gegen die Legalisierung ausgesprochen. Sie warnte davor, dass Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter aufgrund fehlender Übergangsfristen unmittelbar überfordert sein würden. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz betonte, dass eine angemessene Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage ab dem 1. April somit nicht möglich sei.
Was bedeutet das für Händler?
Mit dem jetzt getroffenen Beschluss, Cannabis teilweise zu legalisieren und den Besitz und Anbau zu erlauben, steht natürlich auch die Frage im Raum, wie die kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten von Cannabis-Pflanzen aussehen oder was es mit den bereits angesprochenen „Cannabis-Club“ auf sich hat. In folgenden Artikeln sind wir bereits darauf eingegangen und haben verschiedenen Fragestellungen ausführlich beantwortet:
Mehr zum Thema kommerzielle Verwendung von Cannabis:
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Wie sich Arbeitgeber verhalten müssen wenn der Mitarbeiter bekifft zur Arbeit kommt ist ganz einfach: Genauso als würde er betrunken oder unter Einfluss anderer Drogen und/oder Medikamente erscheinen, die Legalität ändert an sich überhaupt nichts, außer der Straffreiheit für jene, die sowieso schon konsumieren.
Die ganze Aufregung der Anti-Fraktion erscheint mir nur aus Prinzip aufzukommen, nicht weil man ernsthaft auch nur 1 Minute darüber nachgedacht hat.
Die Einzigen, die sich wirklich Gedanken hierzu machen müssen, sind jene die hier ins Geschäft einsteigen wollen (Einkauf, Vertrieb und Anbau) und die Konsumenten selbst (Stichwort Fahrtauglichkei t). ALLE Anderen betrifft es nicht. Warum also die Aufregung dazu?
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Freu mich schon auf den ersten Artikel, wie sich der Arbeitgeber korrekt verhält, wenn der Mitarbeiter zugekifft zur Arbeit erscheint.
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