Dass kaum jemand die Datenschutzerklärung auf einer Webseite liest, ist ein mehr oder weniger offenes Geheimnis. Ein Website-Betreiber aus Großbritannien hat dafür kürzlich einen weiteren Beweis erbracht: Der Steuerrechtler Dan Neidle versteckte im Februar in seiner Datenschutzerklärung folgenden Satz: „Der ersten Person, die dies liest, schicken wir eine Flasche guten Wein.“ Versteckt war der Satz im fünften von acht Punkten der Erklärung. Erst jetzt, drei Monate später, meldete sich jemand auf den Hinweis.
Neidle hat beruflich mit juristischen Texten zu tun und berichtet viel über Fälle von Steuervermeidung in Großbritannien. Das aktuelle Datenschutzrecht kritisiert er scharf. Unternehmen sind dazu verpflichtet, lange und ausführliche Datenschutzerklärungen aufzusetzen, die aber kaum jemand liest. Daher entschied er sich, dieses Experiment durchzuführen.
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