Wer bei Facebook oder Instagram keine personalisierte Werbung sehen will, kann ein Abo abschließen und die Dienste werbefrei nutzen. Dieses sogenannte Pay-or-Consent-Modell verstößt laut Verbraucherzentrale NRW gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Unterlassungserklärung wollte Meta nicht unterzeichnen, deswegen zieht die Verbraucherzentrale nun gegen den Konzern vor Gericht.
Die Verbraucherschützer begründen das Vorgehen laut Tagesschau damit, dass die Entscheidung zwischen Zahlen oder Einwilligen nicht freiwillig sei. Nutzer:innen willigen in die Datenverarbeitung ein, um personalisierte Werbung zu sehen oder sie zahlen mindestens 9,99 Euro pro Monat für Werbefreiheit. Wer beide Netzwerke nutzt, zahle so pro Jahr fast 250 Euro. Die Nutzung auf dem Smartphone ist mit 12,99 Euro pro Monat sogar noch teurer. Das sei keine echte Entscheidung, darum liege ein zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor.
Kommentar schreiben