Rechtstexte stehen seit längerer Zeit in der Kritik, den Verbraucher nicht mehr aufzuklären oder zu informieren und nur nach der Devise „je länger, desto besser“ gestaltet zu sein. Dem Bundesrat lag deshalb zur Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 ein Antrag des Landes Hessen vor, der sich der Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widmet. Update: Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung gebeten,die Thematik zu überprüfen.
Spätestens seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Jahr 2014 haben Online-Händler grundlegende Informationspflichten zu erfüllen. Ungeklärt blieb jedoch der Umfang sowie die Art und Weise, wie diese Informationen dem Verbraucher angezeigt werden müssen.
Die daraufhin meist von Juristen erstellten, oftmals seitenlangen und für den Laien schwer zu verstehenden Rechtstexte führen unter Verbrauchern immer stärker zu einer mangelnden Bereitschaft, sich mit den AGB zu beschäftigen. Oftmals wissen nicht einmal die Online-Händler selbst, was in Ihren AGB geregelt ist.
Das Land Hessen hat dem Bundesrat nun eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Diese sehen Folgendes vor:
Obwohl es fraglich bleibt, ob die Bundesregierung sich der Thematik noch in dieser Legislaturperiode widmet, sind die Vorschläge der Bundesratsinitiative durchaus diskussionswürdig. Schließlich sollten nicht nur Anwälte AGB verstehen können, sondern die Verbraucher. Sollte es zu einer Umsetzung der oben genannten Vorschläge kommen, sollten diese jedoch für Online-Händler einfach umzusetzen sein.
Wie es scheint, kommt nun doch recht zeitnah Bewegung in die Sache. Am vergangenen Freitag, den 04. November 2016, hat der Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag gefasst. Darin bittet er die Bundesregierung, die genannten Verbesserungsvorschläge zur Übersichtlichkeit von AGB zu überprüfen. Sobald die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht, werden wir darüber berichten. Allerdings ist vor den Bundestagswahlen voraussichtlich nicht mehr damit zu rechnen.
Kommentare
Auch vor 2014 las kein Käufer die AGB's.... Das ist doch eine Wischiwaschilüg e. Ich gehe ja auch nicht in den Supermarkt und lasse mir die AGB's dort zeigen.
Die einzigen die damit was anfangen, sind die Leute, die sich mit rechtlichen Dingen befassen. Und das ist sämtliches juristisches Personal, egal ob selbständig oder nicht und die dusseligen Politiker. Denn damit verdienen die oft fürstlich Ihr Saltär. Für uns gemeines Volk heisst sowas dann nur Lohn und ist wohl zumeist viel weniger.
Die Lösung des Problems ist ganz einfach:
Es sollte eindeutige gesetzliche Regelungen geben und fertig. Hält sich ein Händler nicht an die, schreibt er zus. Vertragsbestand teile, die natürlich dann rechtskonform sein müssen.
Dann kann der Verbraucher selber entscheiden: Hat der Händler da was zusätzliches stehen, kauft er dort nicht oder bittet um Aussetzung dieser zus. Vertragsbestand teile oder akzeptiert sie. FERTIG und kein weiteres Gezappel und weiter Spitzfindigkeit en gesetzliches Gedöns, dass nur RAte reich macht und keinem was bringt.
Da wird sich sehr schnell die Spreu vom Weizen trennen und in den AGB's könnte endlich mal was Sinnvolles stehen.
Ja, Hauptsache noch mehr Bürokratie. AGB's, Datenschutzrich tline, Widerrufsrecht, einfach weg und nur nach gesetzlichen Regelungen, liest eh keiner, ist als gegen den Bürger und damit rechtswidrig, menschenveracht end und auf Deutsch eine Riesenverarsche .
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