Musterfeststellungsklage verabschiedet: Kommt jetzt die Sammelklage?

Veröffentlicht: 19.06.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 20.06.2018

Recht zu haben, heißt für Verbraucher nicht immer, auch Recht zu bekommen. Zu groß ist die Angst den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Damit sich dies ändert, hat die Regierung am 14. Juni 2018 die Musterfeststellungsklage verabschiedet, die für viele als deutsche Sammelklage gilt. Wir haben uns dieses neue Gesetz einmal angeschaut.

©fizkes/shutterstock.com

Risiko und Kosten sollen reduziert werden

Oftmals dauert es Jahre, bis ein Gesetz endgültig verabschiedet wird. Doch in diesem Fall wurde in Windeseile das „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ beschlossen. Damit sollen Verbraucher, natürliche Personen, die nicht überwiegend gewerblichen oder selbstständigen handeln, besser ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Nach Ansicht der Regierung war dies bisher nicht der Fall, da viele Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund des Risikos, den Rechtsstreit zu verlieren und dann die Prozesskosten tragen zu müssen, davon abgesehen haben, ihr Recht einzuklagen.

Wie läuft die Muster(Sammel)klage ab?

Wenn mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, können sie sich durch qualifizierte Verbraucherverbände vertreten und eine Klage erheben lassen. Diese Klage wird dann auf Veranlassung des Oberlandesgerichts in einem Klageregister, das zum 1. November 2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird, öffentlich bekannt gemacht. In diesem Klageregister können betroffene Verbraucher ihre Ansprüche zum Beispiel gegenüber einem Unternehmen anmelden – und zwar kostenlos.

Und ganz ohne Anwaltszwang. Dies senkt die möglichen anfallenden Kosten. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher und Verbraucherinnen an, wird das Verfahren durchgeführt.

Die Vorteile der Klage:

- Zum einen wird die Verjährung der Ansprüche für jeden Verbraucher ab Erhebung der Klage gehemmt.

- Zum anderen entfalten die Feststellungen des Urteils für das Unternehmen und die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen Bindungswirkung.

Auf der Grundlage eines Urteils können die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen anschließend ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

Voraussetzungen für Verbände

Wer nun eine Einrichtung gründen will, die sich der Rechte von Verbrauchern annimmt, sollte beachten, dass dies nicht ganz einfach ist. Das Gesetz nennt fünf Voraussetzungen:

- Die Einrichtung muss aus mindestens zehn Verbänden bestehen, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 350 natürliche Personen haben,

- mindestens vier Jahre in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder dem Verzeichnis der Europäischen Kommission eingetragen sein,

- in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben Verbraucherinteressen wahrnehmen,

- nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung handeln und

- nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen.

Großer Unterschied zur Sammelklage

Leider ist das neue Gesetz im Ergebnis keine Sammelklage. Eine Sammelklage kennen die Meisten aus den USA (dort sog. class action). Dort ist sie ein gängiges Mittel für Geschädigte, sich ihr Recht einzuklagen. Vor allem, wenn es gegen große Konzerne geht. Im Falle ihres Erfolgs verschafft sie dem Kläger direkt einen gewünschten Anspruch. Das kannte und kennt das deutsche Recht nach wie vor nicht. Mit der Musterfeststellungsklage können nur tatsächliche oder rechtliche Fragen für viele Fälle geklärt werden, aber der einzelne Kläger muss sein Recht am Ende doch vor Gericht erstreiten. Am Ende wird durch die Musterklage dem Verbraucher in bestimmten Fällen der Prozess erleichtert. Doch handelt es sich bei dem neuen Gesetz nach wie vor nicht um eine Sammelklage, wie es das amerikanische Recht kennt.

Kann helfen, muss es aber nicht

Ob die neu geschaffene Klageart tatsächlich dazu genutzt werden kann, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, oder doch nur dazu führt, dass bestimmte Verbände dies missbrauchenwerden erst die Prozesse tatsächlich zeigen. Dass sich die Regierung einiges davon erhofft, zeigt die schnelle Umsetzung zum 01. November 2018. Doch eine Sammelklage, die Verbrauchern einen Direktanspruch vermittelt, hat die Regierung damit nicht geschaffen.

Kommentare  

#1 norbert 2022-02-11 13:23
Gibt es eine Musterfeststell ungsklage gegen FITX?

Hey Norbert,

unser Angebot, die ausgefallenen Monate kostenfrei nach Vertragsende weiter zu trainieren, orientiert sich an der gesetzlichen Gutscheinlösung . Demnach ist es den Unternehmen erlaubt, einen kostenfreien Ausgleich anzubieten. Dies tun wir, indem wir euch vorschlagen, die Zeit nach eurem gekündigten Vertragsende nachzuholen. Leider können wir dir nicht anbieten, diese Monate mit noch zu zahlenden Beiträgen zu verrechnen. Dies würde sonst eine einseitige Vertragsänderun g darstellen, die rechtlich nicht haltbar ist.
Wir danken dir für dein Verständnis.

Mit sportlichen Grüßen
Dagmar
Dein Member Support Team
im Namen der FitX Deutschland GmbH und im Auftrag der FitX Verwaltung GmbH
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