Facebook will es seinen Nutzern auch bei der Verwendung von Spiele-Apps so einfach wie möglich machen: Im App-Zentrum der Social-Media-Plattform ist es möglich, auch Spiele von Drittanbietern zu verwenden. Über den „Sofort-Spielen”-Button kann der Nutzer sofort loslegen. Da gibt es nur einen Haken an der Sache: Es erfolgt ein Hinweis, dass personenbezogene Daten des Spielers, wie etwa die E-Mail-Adresse, Statusmeldungen und weitere Informationen des Nutzers an den Drittanbieter weitergegeben werden. Wofür die Daten verwendet werden, ist unklar.
Hierin sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVB) schon lange einen datenschutzrechtlichen Verstoß und zog bereits 2017 gegen Online-Giganten Facebook vor das Kammergericht Berlin. Wie aus der hauseigenen Pressemitteilung hervorgeht, bekam der Verband auch Recht: „Die bereitgestellten Informationen waren in keinem Fall geeignet, eine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten einzuholen“, gibt Heiko Dünkel von der VZVB in der Pressemitteilung zu verstehen.
Nun wurde die Sache vor dem Bundesgerichtshof verhandelt und der stellt sich eine ganz andere Frage.
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