Wir wurden gefragt

Wird für Verpackungsabfälle mehrfach gezahlt?

Veröffentlicht: 17.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 17.07.2019

Die meisten Händler kennen sie schon länger, für manch einen ist sie etwas neuer: Die Systembeteiligungspflicht. Jeder, der gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, muss für deren Entsorgung aufkommen. Im Netz ist dabei aber auch vereinzelt zu lesen, dass dies nicht die ganze Wahrheit sei – auch Verbraucher zahlten für die Entsorgung des Verpackungsmülls, sodass die Entsorger doppelt kassierten. Doch ist das tatsächlich der Fall? Wer zahlt wofür? Wir wurden gefragt.

Verpackungen und gewerbliche Abfälle: Händler zahlen

Wofür also zahlen Gewerbetreibende wie etwa professionelle Online-Händler? Wie schon eingangs gesagt, müssen sie zunächst für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen finanziell aufkommen, zumindest ist das die praktische Wirkung. Das Prinzip, was hinter dieser Kostenzuordnung steht, ist die Produktverantwortung: Derjenige, der Abfall verursacht, soll auch für die Entsorgung gerade stehen. Die Lösung über die Lizenzierung bei dualen Systemen ist dabei, theoretisch betrachtet, nur die zweite Option. Folgt man dem Gedanken der Produktverantwortung, ist der primäre Weg, die Abfälle selbst, also persönlich zu entsorgen – ein Ansatz, dem jedoch in der Praxis Probleme folgen: Online-Händler müssten quasi selbst durch Deutschland fahren, die genutzten Verpackungen einsammeln und darüber hinaus diesen Abfall verwerten.

So direkt müsste es natürlich nicht laufen, mehrere Händler könnten sich zusammenschließen und ihre Aufgaben so geteilt wahrnehmen. Heute gibt es diese Lösungsmöglichkeit noch immer als sogenannte Branchenlösung – für Abfälle, die an Stellen anfallen, die mit privaten Haushalten vergleichbar sind (§ 8 VerpackG). Hier müssen die zahlreichen abfallrechtlichen Vorgaben allerdings selbst gewährleistet werden. Bei der Nutzung eines dualen Systems werden sie hingegen gewissermaßen das Problem dessen Betreibers. Dafür und für die praktische Umsetzung der rechtlichen Anforderungen leisten Gewerbetreibende ihren Beitrag dann in Geldform.

Es fällt hier jedoch auch anderer Müll an. Erhält etwa ein stationärer Einzelhändler Kleidung, ist diese regelmäßig verpackt. Beispielsweise liegen mehrere Kleidungsstücke in einem großen Karton. Dieser Karton fällt nicht unter die Systembeteiligungspflicht – er fällt erstmal nicht beim privaten Endverbraucher an und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen. Es handelt sich hier um ganz klassischen Gewerbeabfall. Auch hier gilt das Verursacherprinzip, so müsste der Müll also selbst entsorgt bzw. verwertet werden. Einige große Akteure insbesondere in der Industrie  machen das so und betreiben ihre eigenen Verwertungsanlagen. Kann oder will man die Anforderungen an den ordentlichen Umgang mit Abfällen nicht selbst erfüllen, gibt es auch hier die Möglichkeit, Dienstleister zu engagieren. So muss man die Abfälle lediglich bis zur Mülltonne bringen und nicht etwa – im übertragenen Sinne – den eigenen Komposthaufen im Hinterhof pflegen.

Gebühren für Privatpersonen – Was zahlen sie?

So viel zu den Gewerbetreibenden. Wofür aber kommen nun die (End)Verbraucher auf? Auch sie zahlen regelmäßig Müllgebühren. Ähnlich wie bei wirtschaftlich kleineren Gewerbebetrieben ist es Privathaushalten praktisch weitgehend unmöglich, eine ordnungsgemäße Entsorgung selbst wahrzunehmen. Die Verantwortung über die Müllentsorgung und -verwertung wird hierbei an die Kommune, den Landkreis oder eine andere entsprechende öffentliche Institution abgegeben, welche auch aus gesetzlicher Sicht grundsätzlich hierfür zuständig ist – wenngleich sie diese Aufgabe auch durch eine Partnerschaft mit einem Dienstleister der Privatwirtschaft wahrnehmen kann. 

Wie sich die Abfallgebühren für Privatpersonen genau gestalten, hängt insofern also von der individuellen lokalen Regelung ab. So gibt es etwa Gebühren für Tonnen oder Müllsäcke, für die Leerung der Behältnisse oder für die Verwertung. Die Gebühren beziehen sich dabei neben Bioabfällen regelmäßig auf den Restmüll. 

Verpackungen sind Wertstoffe

Wertstoffbehälter sind in der Regel kostenfrei, je nach Gegebenheit fallen hier kleine Beträge an, die quasi die Miete für den Behälter darstellen. „Die Aufstellung von Gelben und Blauen Tonnen durch den Systembetreiber für die Wertstoffsammlung ist für private Haushalte zusatzkostenfrei“, heißt es beispielsweise auf der Webseite der Stadtreinigung Leipzig. Auch entsprechende Wertstoffsäcke erhalten Endverbraucher kostenfrei. Die Verwertungsgebühr, die gezahlt werden muss, umfasst hingegen zu Teilen auch „kommunale Teile“ am Wertstoffmüll. Den anderen Teil macht hier das aus, was über die dualen Systeme läuft – es geht um den Verpackungsmüll, für den Gewerbetreibende die Lizenzierungskosten aufbringen. Beim Verpackungsmüll handelt es sich schließlich um Wertstoffe, die üblicherweise nicht über den Restmüll entsorgt werden sollten.

Im Ergebnis also zahlen Endverbraucher wie Privatpersonen nicht für die Entsorgung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wenn sie wie vorgesehen als Wertstoff entsorgt werden. Aus rechtlicher bzw. tatsächlicher Sicht kommt es also nicht zu einer Doppelzahlung für diese Abfälle.

Kommentare  

#15 Susanne 2019-07-28 12:20
Hallo TMO,

was ist ein RESI-Stempel?

Wenn ein Karton schon von einem registrierten Vorgänger-Liefe rant gemeldet und dafür bezahlt wurde, muss dieser Karton doch NICHT noch einmal gemeldet und dafür bezahlt werden.

Im LUCID-Register findet man alle registrierten Lieferanten und deren Marken. Wenn Du also Deinen Lieferanten dort mit diesen Kartons findest, musst Du dafür NICHT mehr bezahlen, wenn Du ihn erneut verschickst.
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#14 Redaktion 2019-07-23 14:54
Hallo Captayne,

es kommt laut dem Gesetz nicht darauf an, ob die Verpackungen tatsächlich beim Endverbraucher als Abfall anfällt, sie muss es vielmehr „typischerweise “ tun, also im Regelfall. Über eine vertragliche Konstruktion können sich Pflichtige hier insofern nicht von ihren Aufgaben trennen. Übrigens: Der Besitz an den Verpackungen geht mit der Übergabe des Pakets ohnehin auf den Empfänger über.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#13 Redaktion 2019-07-23 14:51
Hallo Rolf,

über die Frage dieser "objektiven Zurechnung" herrschen sicherlich unterschiedlich e Meinungen und Ansichten. Im Verpackungsgese tz gilt derjenige als verantwortlich, der die Verpackungen praktisch in den Verkehr bringt. Das kann der Hersteller sein oder auch der Händler. Diesem obliegt grundsätzlich zudem die Wahl der Verpackungsmate rialien, womit neben des Aspekts der praktischen Handlung auch ein gewisser Einfluss auf das Inverkehrbringe n besteht. Zum Bereich der Zurechnung gibt es hier aber sicherlich noch eine ganze Bandbreite anderer Argumente.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#12 Redaktion 2019-07-23 14:48
Hallo Michael,

Sie haben damit natürlich recht, der Wortlaut des Artikels ist an dieser Stelle möglicherweise missverständlic h. Es geht hier nicht darum, dass ein Händler im Wege der Kalkulation diese Kosten nicht auf den Käufer umlagern darf, sondern vielmehr darum, dass dem Käufer bzw. Endverbraucher keine zusätzlichen Kosten für die Entsorgung unmittelbar gegenüber einem Entsorger entstehen.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#11 Dr. Andreas Keibel 2019-07-22 21:13
Je mehr Leute für die Verwaltung einbestellt werden, desto mehr Verwaltung wird es geben, auch wenn es vorher einfacher war... Das Problem ist in D-Land nur, dass sich die Verwalter selbst bestellen können, ohne dass sie jemand gerufen hat.
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#10 Andreas Keibel 2019-07-20 08:30
Aus meiner Sicht ist das Gesetz wieder ein Beitrag zum typisch Deutschen Bürokratieaufba u, mit allen Facetten der Arbeitsbeschaff ung und unnötiger Verwaltung. Wegen der rechtlichen Verbindlichkeit en natürlich gleich mit Support der Abmahnparasiten . Es geht in Richtung einer zusätzlichen Steuer, wie bei der GEZ.

Man hätte es ausschliesslich den Verpackungshers tellern zur Auflage machen müssen - Sofern überhaupt Handlungsbedarf bestand. Und nicht den Verpackern.
Und beim Importieren von Verpackungen durch bereits verpackte Waren, sollte der Vorgang beim Zoll klassifiziert werden, der die Ware ja sowieso taxiert.
Alle anderen EU Verpackungen müssen ansonsten sowieso schon Entsorgungskonf orm sein. Oder hab ich da etwas übersehen?
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#9 TMO 2019-07-19 10:22
Irgendwie ist der Bericht völlig am Thema vorbei..die Überschrift suggeriert das es ums Richtige geht..nämlich dem Problem der Mehrfachzahlung..
Alles im Artikel besprochene ist bekannt und einleuchtend..d azu braucht diesen Artikel niemand..
Es geht um die Mehrfachzahlung en!!! Als Händler kauft man KArtons mit RESY Zeichen und bezahlt dennoch erneut..versend e ich mit einem bereits genutzten KArton bezahle ich ebenfalls erneut!!
DAS IST DER GRUND DER VERÄRGERUNG!!!
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#8 Michael 2019-07-18 12:52
Nachtrag: "Im Ergebnis also zahlen Endverbraucher wie Privatpersonen nicht für die Entsorgung von systembeteiligu ngspflichtigen Verpackungen, wenn sie wie vorgesehen als Wertstoff entsorgt werden."

Herr Dreyer, glauben Sie wirklich, dass der Händler die Lizenzkosten nicht auf auf den VK legt?
Somit zahlt es letztendlich doch der Kunde mit PLUS die Arbeitszeit, die für den Verwaltungsaufw and mit LUCID und Konsorten entstehen (werden).
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#7 Michael 2019-07-18 12:49
"Beim Verpackungsmüll handelt es sich schließlich um Wertstoffe, die üblicherweise nicht über den Restmüll entsorgt werden sollten."

Setzen wir mal hier an beim Stichwort "Wertstoff". Wir müssen als Händler für unsere Waren einen EK zahlen der einen "Wertstoff" darstellt, diese Dualen Einkommensystem e erhalten den Wertstoff nicht nur kostenfrei, sondern wird im Vorfeld auch noch vom Händler obendrein bezahlt, oder wachsen Umschläge auf Bäumen? (Streng betrachtet ja, aber ...). Gilt natürlich auch für Kartonagen, wertvollen Metallen, usw.

Stellen Sie sich mal hin und sagen Sie: "Wir sammeln Müll, weil wir uns NICHT beteiligen wollen." Es geht ja schließlich um die Natur und nicht darum, wer die Arbeit macht.
Wenn Sie aber keine Lobby haben, wird ihnen das duale Mafiasystem das Geschäftskonzep t so lange mit ihren Anwälten torpedieren und Sie abmahnen, bis der doppelt und dreifach bezahlte kostenlose Müll wieder denen gehört.

Und schaut man sich mal die Regelung des VerpackungG und LUCID an, dann wäre am besten ALLES "systembeteilig ungspflichtige Verpackungen". Wann muss ich eigentlich auf die Briefmarken auch Müllgebühren zahlen, oder mache ich mich bereits strafbar, weil ich es als Teil des Umschlags behandle? (Frage an LUCID überflüssig. Nach frühestens zwei Wochen gibts ein schriftliches Achselzucken.)

Früher gabs mal Geld für Wertstoffe - in der ehemaligen DDR gabs dafür sogar Sammelstellen. Wann wurde das Prinzip umgedreht und wir alle (egal ob Privat oder Händler) zahlen mehrmals für die Entsorgung "im Namen der Umwelt" und bekommen auch noch eingeredet, dass das ja alles so seine Ordnung hat?
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#6 TMO 2019-07-17 17:06
Wenn ich aber Kartons kaufe, sind da bereits RESI Stempel drauf..wurde also schon bezahlt!!!!
Dennoch darf ich erneut dafür bezahlen!
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