Thüringer Landesbeauftragter befragt Händler zu Google Analytics

Veröffentlicht: 29.11.2019
imgAktualisierung: 05.07.2022
Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.11.2019
img 05.07.2022
ca. 2 Min.
Holzschloss mit Holzfiguren
© Andrii Yalanskyi / Shutterstock.com
Thüringer Datenschützer verschicken derzeit Auskunftsersuche an Unternehmer. Es geht um die Nutzung von Drittanbieter-Analysetools.


Online-Unternehmer aus Thüringen erhalten derzeit Post vom Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Behörde hat eine Umfrage zur Einhaltung der DSGVO gestartet und bezieht sich mit ihrem Fragenkatalog nun insbesondere auf die Nutzung von Analyse-Tools.

Die Teilnahme ist zwar nicht verpflichtend. Sollten die erforderlichen Informationen aber nicht rechtzeitig vorliegen, droht ein kostenpflichtiger Bescheid. Hier ist dann jedenfalls eine Reaktion notwendig.

Schreiben sollte nicht ignoriert werden

Gebeten wird in dem Schreiben, das auch der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft vorliegt (hier abrufbar), um die vollständige und schriftliche Beantwortung von sechs Fragen zur Verwendung von Dritt-Diensten – etwa Google Analytics, facebook pixel, mixpanel, eCouda und Jimdo Analytics. Gefragt wird unter anderem, ob dafür die Einwilligung von Nutzern eingeholt wird, und auf welche Weise. Dabei geht es auch um Details, etwa wie der Widerruf der Einwilligung ermöglicht wird. Den Empfängern der Schreiben wird dabei eine etwa zweiwöchige Frist zur Beantwortung gesetzt. 

Besonders relevant ist diese Thematik durch das Cookie-Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Anfang Oktober dieses Jahres geworden, das zudem anhaltend für Verunsicherung auf Grund der unklaren Rechtslage sorgt. Nach Auffassung der Datenschutzbehörden steht jedoch fest, dass gerade die Verwendung von Drittanbieter-Diensten wie Google Analytics von der aktiven Einwilligung der Seitenbesucher abhängt.

Betroffene Händler sollten das Schreiben der Behörde nicht ignorieren. Bestehen Unsicherheiten im Umgang mit der Befragung, stehen die Rechtsexperten des Händlerbundes gerne zur Verfügung.

Melvin Louis Dreyer

Veröffentlicht: 29.11.2019
img Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
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