Wir wurden gefragt

Verstößt die Ebay-Rabattaktion gegen die Buchpreisbindung?

Veröffentlicht: 10.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 12.12.2019
Buchhandlung

Ebay lässt das Schnäppchenherz gerade höher schlagen: Auf ausgewählte Artikel gibt es zehn Prozent Rabatt. Der Rabatt gilt für Uhren, Schmuck, Spielzeug – und Bücher:

ebay aktion

Unsere Leser fragen nun: Ist das nicht ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung?

Sinn und Zweck der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist im Buchpreisbindungsgesetz geregelt und hat im Wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen soll sie ein breites Buchangebot sichern. Bestseller, wie etwa die Tribute-von-Panem-Triologie, geraten so nicht unter Preisdruck und die Verlage nehmen genug Geld ein, um auch Bücher mit weniger Umsatzpotenzial zu verlegen. So wird gewährleistet, dass eben nicht nur das im Regal steht, was gerade im Trend ist, sondern auch Abseits des Mainstreams jeder fündig wird. 

Die zweite Funktion dient dem Erhalt möglichst vieler Verkaufsstellen: Gerade kleine Buchläden könnten einem offenen Preiskampf nur schwer standhalten. Dank der Buchpreisbindung können sich Läden auch in ländlichen Regionen leichter halten. Immerhin müssen sich auch Versandriesen, wie etwa Amazon an die Preisbindung halten.

In Deutschland wird das Buchpreisbindungsgesetz sehr eng ausgelegt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie etwa für Mängelexemplare und gebrauchte Bücher. Beispielsweise liegt bereits dann ein Verstoß vor, wenn dem Käufer für den Kauf ein Gutschein ausgestellt wird, der auch für Bücher eingelöst werden kann. Auf den ersten Blick sieht es also so aus, als würde Ebay die Buchpreisbindung verletzen: Der Rabatt wird auch auf Bücher gegeben. Sie werden somit unter Buchpreisbindung verkauft.

Das sagt Ebay

Auf Nachfrage gab Ebay an, dass in dem Rabatt kein Verstoß gegen die Buchpreisbindung liege: Der Verkäufer der rabattierten Bücher erhalte den vollen Normalpreis. Der Rabatt werde von Ebay gegeben. Der Coupon wird also komplett von Ebay finanziert.

Zumindest der erste Zweck der Buchpreisbindung bleibt somit unverletzt: Der Händler und unter dem Strich auch der Verleger bekommt den normalen Preis. So wird die Finanzierung weniger umsatzstarker Bücher nicht gefährdet. Das breite Buchangebot bleibt also gesichert.

Kritischer wird es da schon bei der zweiten Funktion: Auf Ebay mag sich der Wettkampf zwischen den Buchhändlern damit nicht verschärfen. Doch wie sieht es im Verhältnis stationärer Handel und Ebay aus? Immerhin wird es für jemanden, der sich für ein bestimmtes Buch interessiert, lukrativer, dieses günstiger bei Ebay zu erwerben, statt im örtlichen Buchladen. Der Buchladen kann so einen Rabatt schließlich nicht geben. 

Möglicherweise ist die Rabattaktion von Ebay also tatsächlich ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Ob es wirklich einen Unterschied macht, ob der Rabatt von Ebay oder vom Händler finanziert wird, ist jedenfalls eher zweifelhaft. 

Kundensicht entscheidend

Einen ähnlichen Fall musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 22.06.2004, Aktenzeichen: 11 U (Kart) 2/04, 11 U (Kart) 15/04) im Jahr 2004 entscheiden: Bei einem Versandhaus wurde der Kauf von preisgebundenen Büchern mit Meilen beim Miles & More-Programm der Fluggesellschaft Lufthansa belohnt. Die so gesammelten Flugmeilen konnten dann wiederum für den Kauf preisgebundener Bücher eingesetzt werden. 

Dieses System ist etwas umständlicher, als die Rabattaktion von Ebay, dennoch sah das Gericht diese Aktion als rechtswidrig an: „Denn der jeweilige Kunde – und darauf kommt es maßgeblich an – bezahlt letztlich einen geringeren Preis bei Anrechnung der Bonuspunkte für das jeweilige Buch als dies die Buchpreisbindung vorsieht [...].“

Stellt man nun bei der Ebay-Aktion auf die maßgebliche Kundensicht ab, wird man feststellen müssen, dass es für den Kunden irrelevant ist, wer den Rabatt am Ende finanziert: Der Kunde erwirbt bei Ebay ein Buch unterhalb des gesetzlichen Buchpreises.

Was sagt der BGH?

Anders könnte die Einschätzung mit Blick auf die BGH-Rechtsprechung ausfallen: Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.07.2015, Aktenzeichen: I ZR 83/14) hat laut Amazon-Watchblog einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung dann angenommen, wenn Wertgutscheine ausgegeben werden, ohne dass eine Gegenleistung in gleicher Höhe erfolgte. In dem Fall ging es aber darum, dass Kunden Wertgutscheine für das Einsenden gebrauchter Bücher erhalten haben.

Dieses Urteil lässt sich gut vertretbar auch auf die Ebay-Aktion anwenden: Ebay erwirbt quasi beim Verkäufer einen Gutschein in Höhe von 10 Prozent des Buchpreises und gibt diesen an den Käufer weiter.

Es ist – wie so oft im Recht – alles eine Frage der Argumentation. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Jochen 2019-12-11 15:56
Also Online Buchhändler muss ich sagen, dass ich darüber nachdenke dieses kriminelle Verhalten seitens E-Bay bei der Staatsanwaltsch aft anzuzeigen ...
Ich bin noch mehr benachteiligt als der stationäre Buchhandel ... weil E-Bay ist nur 2 Klicks weiter.
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