Wir wurden gefragt

Aus dem Handmade-Bereich: Dürfen Lizenz-Produkte veredelt werden?

Veröffentlicht: 13.11.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.05.2023
Gelbes A wird auf ein blaues Handtuch gestickt

Egal, ob das T-Shirt mit dem Familienfoto oder der Kettenanhänger, auf dem ein Name graviert ist: Werden bestehende Produkte so weiterverarbeitet, dass eine Aufwertung, aber keine wesentliche Umgestaltung erfolgt, spricht man von Veredlung. Besonders im Handmade-Bereich finden Kunden eine Vielzahl solcher Angebote. Dabei werden entweder selbsthergestellte oder dafür eingekaufte Produkte „von der Stange“ angeboten und wunschgemäß gestaltet. 

Nun hat uns die Frage erreicht, ob im Rahmen einer Veredelung beispielsweise der Name eines Kindes auf ein Halstuch mit Disney-Motiv gestickt werden darf. Es geht also speziell um die Zulässigkeit der Veredlung von Lizenzware. 

Erschöpfung der Markenrechte?

Normalerweise tritt beim rechtmäßigen Erwerb von Markenprodukten die sogenannte Erschöpfung ein. Das bedeutet, dass der Markeninhaber nicht das Recht hat, einem Dritten – also beispielsweise einem Händler oder einer Privatperson – die Benutzung der Marke zu untersagen, wenn das betreffende Produkt rechtmäßig auf den Markt gebracht wurde. Der Erschöpfungsgrundsatz ermöglicht beispielsweise den Weiterverkauf von Merchandise-Ware, die von einem lizenzierten Großhändler erworben wurde. Im privaten Rahmen sorgt dieser Erschöpfungsgrundsatz auch dafür, dass man mit dem Produkt machen darf, was man möchte. So ist es kein Problem, auf ein Mickey-Mouse-Shirt den Namen des Enkelkindes zu sticken um dieses dann zu Weihnachten zu verschenken. Im gewerblichen Umfang sieht das aber schon ganz anders aus. Hier greift nämlich der Absatz 2 des Erschöpfungsparagraphen 24 Markengesetz: Dieser sagt aus, dass der Markeninhaber den Weitervertrieb seiner Waren verbieten darf, wenn diese verändert oder verschlechtert wurden.

Fazit: Keine Veredelung von Lizenzware

Im Ergebnis muss die Frage also mit einem Nein beantwortet werden: Wer Lizenzware erwirbt und diese veredelt, um sie weiterzuverkaufen, muss damit rechnen, teure Post vom Markeninhaber zu erhalten. Wie bereits bei der Verwendung von Lizenzstoffen wird bei der Veredlung also eine Lizenz benötigt. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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