Steuerfahndung untersucht Bauhaus

Veröffentlicht: 26.01.2021
imgAktualisierung: 26.01.2021
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.01.2021
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Bauhaus-Filiale in Kiel
© penofoto / Shutterstock.com
Bereits seit fast zwei Jahren untersucht die Steuerfahndung den Bauhaus-Konzern. Man wirft dem Konzern vor, leichtfertig Steuern hinterzogen zu haben.


Die Baumarktkette Bauhaus wird bereits seit April 2018 von der Steuerfahndung untersucht. Da die Kette nie an die Börse gegangen ist, musste sie bisher ihre Finanzen nicht offen legen. Die Untersuchungen dauern unter anderem so lang an, da die Konzernstruktur sehr komplex ist.

Gründer Heinz-Georg Baus galt als Steuerflüchtling

Das Unternehmen wurde in den 60er Jahren von Heinz-Georg Baus gegründet. Als Vorbild diente ihm dabei die US-amerikanische Baumarktkette Home Depot. Die Bauhaus-Filialen gelten als die ersten Baumärkte, die sich vorrangig an Hobby-Heimwerker richten und der es eine Selbstbedienung gab. Vorher mussten Werkzeug und Co. in Fachgeschäften erworben werden. 

Aus steuerlichen Gründen verlegte der Gründer seinen Firmen- und Wohnsitz bereits neun Jahre nach der Eröffnung der ersten Filiale in Mannheim in die Schweiz. Nachdem dort die Finanzbehörden aufmerksam wurden, zog es den Gründer nach Monaco. Seit 2014 liegt der Firmensitz in Belp bei Bern.

Verkürzung von Unternehmenssteuern

Inhalt der jetzigen Untersuchung der Steuerfahndung ist laut N-TV der Vorwurf der Verkürzung von Unternehmenssteuern. Anders als die Steuerhinterziehung, die eine Straftat darstellt, handelt es sich bei der Steuerverkürzung lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Hauptunterschied ist, dass der Akteur bei der Steuerverkürzung leichtfertig handelt. 

Konkret geht es um den Zeitraum von 2007 bis 2018. Die Untersuchungungen seien bereits am 13. April 2018 eingeleitet und am 22. April 2020 erweitert wurden. „Streitig ist die Anpassung von komplexen und rechtlich schwierig zu bewertenden Verrechnungen zwischen Konzerngesellschaften“, wird ein Unternehmenssprecher, der sich gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung geäußert hat, von N-TV zitiert. Die Steuerfahnder müssen sich jedenfalls mit einem komplizierten Geflecht aus Holdings, Zwischenholdings und Servicegesellschaften auseinandersetzen. Das Unternehmen kooperiere uneingeschränkt mit der Behörde. Man sei zuversichtlich, dass das Verfahren bald enden werde. 

Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 26.01.2021
img Letzte Aktualisierung: 26.01.2021
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