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Kann zur Rücksendung an den Dropshipper verpflichtet werden?

Veröffentlicht: 23.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Versandvorbereitungen

Dropshipping ist eine logistische Lösung im Online-Handel, bei der der Händler Produkte anbietet, ohne diese selbst auf Lager zu haben. Wenn ein Kunde ein Produkt im Online-Shop bestellt, versendet der Shop-Betreiber es nicht selbst, sondern bestellt das entsprechende Produkt automatisch beim Hersteller oder Großhändler. Dieser schickt es dann auch direkt zum entsprechenden Kunden. Was viele Händler einfach und problemlos für den Hinversand nutzen, kann auch für den Rückversand praktisch sein. Leider ist das Widerrufsrecht wieder einmal der Quertreiber.

Grundsatz: Rücksendung muss an den Händler erfolgen

Das derzeit gültige Widerrufsrecht ist wie so oft weit an der Praxis vorbei geregelt. Vermutlich konnte oder wollte der Gesetzgeber neuartige Konstellationen wie Dropshipping oder Fulfillment nicht umfassend berücksichtigen. Nach aktuellem Recht soll der Verbraucher seine Waren daher an die im Impressum angegebene Adresse (= Hauptsitz wie im Impressum angegeben) zurücksenden, wenn er einen Widerruf ausführen will. 

Es gibt nur eine einzige Erleichterung im Gesetz: Online-Händler dürfen eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf „eine“ und „zusätzliche“ liegen. Die zusätzliche Rücksendemöglichkeit ist somit für den Verbraucher unverbindlich und muss nicht genutzt werden. Arbeitet der Händler mit vielen verschiedenen Dropshipping-Dienstleistern zusammen, stößt das Gesetz ebenfalls an seine Grenzen und auch für den Kunden würde es zu unübersichtich.

Angepasste Widerrufsbelehrung nötig

Will man die Widerrufsbelehrung, soweit es möglich ist (s.o.) anpassen, müsste dann wie folgt formuliert werden: „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an [hier sind der Name und die Anschrift des Dropshippers einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben.“

Ein weiterer Knackpunkt wären die Versandkosten, die für den Rückversand anfallen. Viele Dropshipper sitzen nicht im Inland. Eine Rücksendung an eine ausländische Adresse ist für den Verbraucher daher vermutlich nicht attraktiv – erst recht nicht, wenn er die Kosten selbst tragen muss.

Praxistipp: Kostenloses Retourenlabel

Gewiss ist es eine Kostenfrage. Jedoch kann ein kostenloses, dem Paket beiliegendens Retourenlabel eine gewisse Schlagkraft haben. Der Großteil der Kunden wird dieses nutzen, wenn eine Retoure für ihn damit kostenfrei ist. Dann ist es den meisten auch völlig gleich, an welche Adresse sie zurücksenden. Nutzen muss es der Kunde jedoch nicht.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 Nina Hayder 2022-06-20 06:44
Mein Freund betreibt einen Dropshipping-Sh op. Interessant, dass die Rücksendung immer an den Händler erfolgen muss. Am besten soll er sich aber auch an einen Steuerberater bei Dropshipping Themen wenden. [Werblicher Link von der Redaktion entfernt]
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