Weiterhin Tests und Masken am Arbeitsplatz

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und angepasst

Veröffentlicht: 25.06.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Masken und Coronatest

Mit der steigenden Impfquote und den rückläufigen Neuinfektionen werden die einst strengen Corona-Maßnahmen in vielen Bereichen mehr und mehr gelockert. Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der epidemischen Lage angepasst. 

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales machte jedoch deutlich, dass Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in Unternehmen und Verwaltung notwendig sind, damit eine vierte Welle verhindert werden kann. Vor allem im Hinblick auf die stark ansteckende Delta-Variante ist am Arbeitsplatz weiterhin Vorsicht geboten. Laut Heil konnten vor allem durch Regelungen zum Arbeitsschutz die Betriebe weiter offengehalten werden. Der Schutz der Beschäftigten soll weiterhin gewährleistet werden. 

Pflicht zum Testangebot bleibt bestehen

Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage mit nationaler Tragweite, also mindestens bis zum 10. September, weiterhin fort. 

Arbeitgeber bleiben weiterhin verpflichtet, den Arbeitnehmern zweimal die Woche ein Testangebot zu machen. Ausnahmen kann es für vollständig geimpfte und genesene Mitarbeiter geben. Die Arbeitnehmer sind jedoch nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen oder dem Arbeitgeber Auskunft über den Impf- oder Genesungsstatus zu geben. 

Wie bisher müssen betriebliche Hygienepläne erstellt und umgesetzt werden. Die Pläne sind in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Außerdem müssen Arbeitgeber mindestens medizinische Masken zur Verfügung stellen, wenn andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch während der Pausenzeiten und in den Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Keine Homeoffice-Pflicht mehr

Die strikte Vorgabe einer Mindestfläche von 10 qm pro Person in mehrfach belegten Räumen entfällt. Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse zum 1. Juli entfällt auch die Homeofficepflicht. Die betriebsbedingten Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert werden.

Wer sich am Arbeitsplatz den Vor-Corona-Alltag zurück wünscht, wird sich also noch ein bisschen gedulden müssen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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